860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009
A.
- 1. Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4, 105 Absatz 3 sowie 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
- 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt die mit dem Bürgerentlastungsgesetz vorgesehen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen in der aktuellen Wirtschaftskrise.
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 zur Finanzierung der niedrigeren Körperschaftsteuersätze getroffen wurden, erweisen sich jetzt als Krisen verschärfend. Die mit dem Bürgerentlastungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei der "Zinsschranke" und beim "Mantelkauf" weisen in die richtige Richtung, gehen jedoch nicht weit genug.
Der Bundesrat hatte mit Beschluss vom 6. Juli 2007 darum gebeten, die Auswirkungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 im Jahr 2009 zu überprüfen (vgl. BR-Drs. 384/07(B) ). Angesichts der negativen Auswirkungen auf die Unternehmen sind weitere Verbesserungen in folgenden Bereichen erforderlich:
- 3. = [ ]
- [a) Die nun vorgesehenen Änderungen bei der "Zinsschranke" und der Mantelkaufregelung sind zeitlich befristet. Beide Vorschriften bedürfen jedoch einer generellen Überarbeitung.]
- b) Die Hinzurechung ertragsunabhängiger Elemente bei der Gewerbesteuer muss beseitigt werden. Derzeit kann Gewerbesteuer selbst dann anfallen, wenn das Unternehmen nur geringe oder gar keine Gewinne, möglicherweise sogar Verluste erzielt. Die Gewerbesteuer führt daher faktisch zu einer Substanzbesteuerung. Dies gilt es zu ändern: Auch bei der Gewerbesteuer muss das grundlegende Prinzip der Gewinnbesteuerung erhalten bleiben.
- c) Der Verlustvortrag ist in Deutschland durch die Mindestbesteuerung eingeschränkt der Verlustrücktrag ist nur ein Jahr möglich und dazu noch auf nur 511 500 Euro begrenzt. Diese eingeschränkten Verlustverrechungsmöglichkeiten wirken in der Rezession Krisen verstärkend. Hier besteht -auch im internationalen Vergleich - dringender Handlungsbedarf. Eine Ausweitung des intertemporalen Verlustausgleichs ist dringend erforderlich.