Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger KOM (2008) 424 endg.; Ratsdok. 11428/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 10. Juli 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 3. Juli 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 4. Juli 2008dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 569/04 (PDF) = AE-Nr. 042557 und
Drucksache 641/07 (PDF) = AE-Nr. 070709

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Diese Initiative ist Bestandteil der erneuerten EU-Sozialagenda zum Thema "Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts" und zielt darauf ab, die Mobilität junger Freiwilliger in Europa zu fördern. Sie soll helfen, neue Mobilitätsmöglichkeiten für junge Freiwillige in den Mitgliedstaaten zu eröffnen und die Entwicklung und Zugänglichkeit von Bildungsangeboten für junge Menschen zu fördern, eingedenk der Tatsache, dass die Freiwilligentätigkeit eine wichtige Form des nicht formalen Lernens darstellt. Sie soll ferner dazu beitragen, die Solidarität zwischen Einzelnen und Gemeinschaften zu verstärken.

Die Mobilität junger Menschen wird gefördert, indem die Mitgliedstaaten ersucht werden, die Interoperabilität ihrer nationalen Freiwilligenstrukturen (ob von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet) zu verbessern und verbleibende Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten auszuräumen. Die transnationale Mobilität trägt dazu bei, dass die jungen Freiwilligen mehr über andere EU-Länder und Arbeitsmärkte erfahren, und fördert ihre soziale Eingliederung und Beschäftigungsfähigkeit. Sie kann einen wesentlichen Beitrag zu Europas Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität leisten und insbesondere das Bewusstsein als Unionsbürger schärfen.

Hindernisse für die transnationale Mobilität junger Freiwilliger stellen eine Verschwendung von Humanressourcen dar. Durch nicht formales Lernen kann die grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit zum Erwerb von Wissen und Fertigkeiten beitragen, die wiederum die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen verbessern. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen Teilen der EU stellt die Freiwilligentätigkeit ein Mittel dar, um eine Brücke zwischen Schule und Erwerbsleben zu schlagen. Auf den zunehmend globalisierten Märkten haben Menschen mit mehrsprachigem, multikulturellem Hintergrund die besseren Chancen. Mit Blick auf Kreativität und Innovation sollten die jungen Menschen in der EU vielfältige Möglichkeiten erhalten, ihren Horizont zu erweitern und ihr Potenzial zu entfalten. Die Ausweitung des Angebots grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten für alle jungen Menschen in Europa würde zur Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend beitragen und helfen, die Ziele der Lissabon-Strategie zu verwirklichen.

Die Freiwilligentätigkeit junger Menschen kann dazu beitragen, die soziale Solidarität in Europa zu verbessern, aber auch auf andere gemeinsame politische Ziele (z.B. Katastrophenschutz, soziale Eingliederung, Erhalt des Kulturerbes, Regionalentwicklung, Umweltschutz) positive Auswirkungen haben. Die EU muss sich ferner darum bemühen, die jungen Unionsbürger für die europäischen Werte zu sensibilisieren, damit das europäische Aufbauwerk fortgesetzt werden kann. Mit dieser Initiative will die EU helfen, praktische und administrative Hindernisse zu beseitigen, die die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihren eigenen Beitrag zur Solidarität zu leisten - etwas, das vielen jungen Menschen am Herzen liegt -, und gleichzeitig die vielfältigen Strukturen und Traditionen im Bereich freiwilligen Engagements, die in Europa existieren und sich weiterentwickeln, schützen und aufwerten.

Allgemeiner Kontext

Die Bedeutung der Freiwilligentätigkeit junger Menschen hat auf nationaler und europäischer Ebene zugenommen. Es besteht allgemeiner Konsens darüber, dass die Freiwilligentätigkeit eine wichtige Rolle für die gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Eingliederung junger Menschen (insbesondere benachteiligter junger Menschen) spielt und gleichzeitig dort, wo sie ausgeübt wird, Nutzen erbringt.

Diese Vorteile sind im Falle grenzüberschreitender Aktionen sogar noch größer. Die Erfahrung zeigt, dass der freiwillige Einsatz in einem anderen Land einen starken Einfluss auf junge Menschen und ihre persönliche und berufliche Entwicklung hat. In der Tat sind die Vorteile einer grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit für die Beteiligten klar ersichtlich: 62 % der Menschen, die am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilgenommen haben (eine Aktion des Programms "Jugend in Aktion"1), sind der Meinung, dass diese Erfahrung ihre beruflichen Perspektiven verbessert hat. Und auch die lokale Gemeinschaft, in der die jungen Freiwilligen grenzüberschreitend eingesetzt werden, zieht sowohl in kultureller als auch in wirtschaftlicher Hinsicht Nutzen aus deren Engagement.

Die Nachfrage nach Freiwilligen-Stellen nimmt ebenfalls zu: Eine im Jahr 2008 durchgeführte Erhebung der Association of Voluntary Organisations (AVSO) unter 138 Freiwilligenorganisationen kommt zu dem Schluss, dass die Zahl ihrer Freiwilligen zwischen 2007 und 2008 gestiegen ist2. Im Jahr 2007 wurden im Rahmen des EFD ca. 4000 Freiwillige beim grenzüberschreitenden Einsatz finanziell unterstützt, was 74 % der Bewerbungen entspricht. In dem betreffenden Jahr musste das EFD-Budget auf Kosten anderer Aktionen des Programms "Jugend in Aktion" aufgestockt werden. Dieses Jahr sind die EFD-Bewerbungen bereits um 17 % gestiegen.

Was die potenzielle Nachfrage anbelangt, so ergab eine im Jahr 2007 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage3 unter jungen Menschen in den Mitgliedstaaten, dass zwar nur 16 % der Befragten an einer Freiwilligentätigkeit teilnahmen, dass jedoch 74 % an einer solchen Erfahrung interessiert wären, wenn es mehr Programme gäbe, die entsprechende Anstöße geben. Derzeit leben 96 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren in der Europäischen Union. Selbst wenn nur 1 % aller Menschen dieser Altersgruppe an grenzüberschreitenden Freiwilligenprojekten teilnehmen wollten, ergäbe dies 64 000 Auslandseinsätze pro Jahr.

Haupthindernisse für grenzüberschreitende Freiwilligenvorhaben zwischen EU-Mitgliedstaaten

Trotz des starken Interesses mangelt es erheblich an Gelegenheiten für grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit in Europa, und nationale Strukturen allein (ob von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet) können die Nachfrage nicht befriedigen. Mangelnde Interoperabilität der verschiedenen nationalen Strukturen und unzureichende Informationen führen dazu, dass es - abgesehen von den beschränkten Möglichkeiten des EFD - häufig einfacher ist, sich außerhalb Europas in der Entwicklungshilfe zu engagieren als Freiwilligendienst in einem anderen EU-Land zu leisten.

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Die vorgeschlagene Empfehlung gehört zu einer Reihe von Initiativen, die auf europäischer Ebene zur Steigerung der Mobilität ergriffen wurden. Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität aus den Jahren 2001 und 20064 sind zwei wichtige Eckpfeiler, doch beziehen sie sich vor allem auf Studierende und Lehrkräfte und in viel geringerem Maß auf Freiwillige. Es geht dabei um allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität (z.B. Anerkennung, Hindernisse, Bedingungen), doch fehlt es an konkreten Vorschlägen, die auf die besonderen Bedürfnisse junger Freiwilliger zugeschnitten sind.

Das Europäische Parlament hat das Problem der fehlenden Interoperabilität nationaler Systeme für den europaweiten Freiwilligeneinsatz junger Menschen anerkannt und im Haushalt 2008 vorbereitende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgesehen (Projekt Amicus). Im April 2008 hat das Europäische Parlament den Bericht über "Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt"5 angenommen der von Marian Harkin, MdEP, ausgearbeitet wurde. Der Bericht ermuntert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Beitrag von Freiwilligentätigkeiten zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts anzuerkennen und empfiehlt, grenzüberschreitende Freiwilligenprojekte zu fördern.

Die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst sind in der Richtlinie 2004/114/EG des Rates6 festgelegt, die die Möglichkeit vorsieht, besondere Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige zu erteilen, die zum Zwecke einer Freiwilligentätigkeit die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats beantragen.

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) ist seit 1996 integraler Bestandteil der Jugendprogramme der Union und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Somit kann er für grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten als Beispiel dienen. Dennoch hat der EFD noch keinen so hohen Bekanntheitsgrad wie z.B. das Programm ERASMUS, und sein Umfang ist - und bleibt - quantitativ begrenzt.

Die Einführung der offenen Koordinierungsmethode für die Jugendpolitik im Jahr 2002 hat wesentlich dazu beigetragen, den Freiwilligendienst junger Menschen auf der politischen Tagesordnung zu halten, und hat zur Annahme gemeinsamer Ziele (2004) und einer

Entschließung des Rates (2007) geführt. Hierbei wird die Freiwilligentätigkeit zunehmend als eine große Chance für junge Menschen in Bezug auf ihre persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit angesehen sowie als wirksames, konkretes Mittel, um angesichts einer alternden Gesellschaft "in die Jugend zu investieren".

Trotz all dieser positiven Aspekte ist die grenzüberschreitende Dimension des Freiwilligeneinsatzes junger Menschen in Europa immer noch beschränkt, und es besteht zweifellos Raum für weitere Fortschritte.

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Die Ziele dieser Empfehlung stehen im Einklang mit denjenigen, die der Tätigkeit der Union im Bereich allgemeine und berufliche Bildung zugrunde liegen, sowie mit den Grundsätzen des lebenslangen Lernens und denjenigen der europäischen Beschäftigungsstrategie. Sie stimmen ferner vollkommen mit der EU-Strategie für soziale Eingliederung überein und würden dazu beitragen, das Bewusstsein als Unionsbürger zu schärfen. Positive Folgen dürften sich darüber hinaus im Bereich der Außenbeziehungen ergeben, da eine bessere Interoperabilität der nationalen Strukturen und eine bessere Informationsverbreitung den jungen Europäern Anreize bietet, sich stärker für eine Freiwilligentätigkeit in Drittländern zu interessieren so dass der Austausch mit diesen Ländern intensiviert werden könnte. Dies würde dazu beitragen, das Image der EU als globaler Akteur zu stärken.

Anhörung der betroffenen Akteure

Im Februar 2008 fand eine Anhörung der betroffenen Akteure, d. h. der europäischen Dachverbände für Jugend- und Freiwilligenorganisationen und der nationalen Jugend- und Freiwilligenorganisationen, statt. Auf dieser Sitzung wurde die Erwartung deutlich, dass die Kommission Maßnahmen ergreift, um die Situation junger Freiwilliger zu vereinfachen und zu verbessern. Die Jugend- und Freiwilligenorganisationen unterstützen den transeuropäischen Ansatz der Kommission und begrüßen ihre Absicht, die Mobilität zu steigern. Ferner bestätigen sie die von der Kommission festgestellten Herausforderungen.

Nach der Sitzung haben einige der anwesenden Organisationen (z.B. Association of Voluntary Organisations, AVSO, und European Volunteer Centre, CEV), der Kommission schriftliche Kommentare zugeschickt. Die Anerkennung des freiwilligen Engagements mit Hilfe von EU-Instrumenten wurde von beiden NGO ausdrücklich befürwortet. Auch das Europäische Jugendforum (European Youth Forum, EYF) unterstützt den Vorschlag der Kommission, der Freiwilligentätigkeit junger Menschen einen europäischen Mehrwert zu verleihen. Es wurde betont, dass die neue Initiative alle Arten einzelstaatlicher Strukturen und nicht nur staatlich organisierte Freiwilligentätigkeiten abdecken sowie einen Rahmen für die Rechte der Freiwilligen bereitstellen sollte. Ferner wurde vorgeschlagen, durch ein Selbstbewertungsinstrument für die notwendige Qualitätssicherung zu sorgen.

Anhörung der Mitgliedstaaten

Bei der Ausarbeitung dieser Empfehlung hat sich die Kommission weitgehend auf die nationalen Berichte der Mitgliedstaaten über die freiwilligen Aktivitäten junger Menschen 2006/2007 gestützt. Die Berichte zeigen, dass der Europäische Freiwilligendienst für viele Mitgliedstaaten das wichtigste (oder einzige) Instrument für transeuropäische Freiwilligenaktivitäten junger Menschen ist. Die Mitgliedstaaten loben den EFD, verweisen jedoch auf seine begrenzte Reichweite sowie finanzielle und organisatorische Zwänge, da die Zahl der Interessenten die Zahl der Angebote bei weitem übersteigt. Daher haben nur wenige Mitgliedstaaten effektive Systeme für grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit geschaffen.

Außerdem hat die Kommission im März 2008 eine Konsultationssitzung mit hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten abgehalten: Dabei erkannten die Mitgliedstaaten übereinstimmend die Bedeutung des von der Kommission vorgelegten Konzepts für Mobilität und Interoperabilität an. Ferner wurden erste Ideen im April 2008 mit den Generaldirektoren für Jugend der Mitgliedstaaten diskutiert: Dabei zeigten die Mitgliedstaaten großes Interesse an dem Vorschlag, die Interoperabilität der nationalen Freiwilligendienste zu verbessern und die Mobilität der jungen Freiwilligen zu steigern. Es wurde betont, dass die sozialen und administrativen Hindernisse für freiwillige Aktivitäten junger Menschen ausgeräumt werden müssen.

Die Mitgliedstaaten selbst haben der Kommission über eine Reihe spezifischer Hindernisse berichtet7. Dazu gehören insbesondere:

Folgenabschätzung

Die Folgenabschätzung unterstreicht den Mehrwert, den diese Empfehlung durch die Förderung der Mobilität junger Freiwilliger in Europa erbringen würde. Sie umreißt die Problematik sowie die Gründe für politische Maßnahmen auf EU-Ebene. Die Folgenabschätzung beschreibt die Ziele der Initiative, untergliedert in allgemeine und spezifische Zielsetzungen, analysiert die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwirklichung der angestrebten Ziele und schlägt die geeignetsten Lösungswege und Rechtsinstrumente vor.

Ein Nichttätigwerden würde die Fortsetzung der jetzigen unbefriedigenden Situation bedeuten. Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger würden weiter bestehen bleiben, und die Erwartungen der betroffenen Akteure - und vieler junger Menschen in Europa - würden enttäuscht werden.

Eine Möglichkeit bestünde darin, den EFD in einen universellen Dienst umzuwandeln, was den Vorteil hätte, jungen Interessenten in Europa ein hochwertiges Angebot an Freiwilligenaktivitäten bieten zu können. Doch wäre dies aus praktischen und finanziellen Gründen nicht machbar: Hierzu wäre ein enormer organisatorischer und administrativer Apparat auf EU-Ebene nötig, und es würden erheblich mehr Mittel gebraucht als angesichts der verfügbaren finanziellen Ressourcen und des Haushaltsrahmens 2007-2013 möglich. Ein weiterer großer Nachteil wäre das Risiko, die Vielfalt der Programme, die derzeit in Europa existieren einzuschränken - eines der Hauptmerkmale des Freiwilligensektors, das bewahrt und aufgewertet werden sollte.

Jegliche Harmonisierung der nationalen Systeme in diesem Bereich ist durch den EG-Vertrag ausgeschlossen.

Eine Verbesserung der Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Behörden ausgerichteten Freiwilligenstrukturen stellt daher die von der Kommission bevorzugte Lösung dar. Eine Empfehlung des Rates auf Grundlage von Artikel 149 Absatz 4 EG-Vertrag wäre ein klares politisches Signal und würde gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip und die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten respektieren. Bei dieser Lösung würde das EFD-Programm weiterhin Anreize zur grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit geben und zur Erprobung von Verbesserungen bei Qualität, Anerkennung und Unterstützung dienen.

Mit dem Vorschlag angestrebter Mehrwert Die vorgeschlagene Empfehlung zielt nicht darauf ab, die nationalen Programme zu ersetzen.

Ganz im Gegenteil: Die in der Empfehlung vorgeschlagenen Prinzipien und Aktionslinien sollen den Mitgliedstaaten helfen, ihre eigenen nationalen Systeme durch den Austausch bewährter Verfahren zu stärken und ein Forum zu schaffen, in dessen Rahmen sie bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen und Partnerschaften entwickeln können.

2. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Die vorgeschlagene Empfehlung ermutigt die Mitgliedstaaten, die Interoperabilität nationaler Freiwilligenstrukturen zu verbessern, damit die Teilnahme junger Freiwilliger aus einem Land an den Programmen eines anderen Landes erleichtert wird.

Die Mitgliedstaaten werden gebeten, Fortschritte in folgenden Bereichen zu ermöglichen:

Die Kommission ihrerseits hat die Aufgabe, den Zugang zu Möglichkeiten für freiwilliges Engagement zu verbessern. Dies soll durch die Entwicklung eines europäischen Internetportals für junge Freiwillige (als Teil des existierenden Jugendportals) und durch Instrumente, die die Anerkennung von Wissen und Fertigkeiten unterstützen (z.B. Europäischer Qualifikationsrahmen, Europass und Youthpass), geschehen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist Artikel 149 EG-Vertrag.

Subsidiaritätsprinzip

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, da die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Gemeinschaftsebene besser zu erreichen sind. Die Verbesserung der transnationalen Dimension des Freiwilligendienstes junger Menschen stellt eine schwierige Aufgabe für die nationalen Programme dar. Die EU dürfte eingedenk ihrer Kenntnis der Problematik und der Bedürfnisse, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind, wohl am besten in der Lage sein, Empfehlungen für eine bessere Interoperabilität der nationalen Programme auszusprechen.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er nicht darauf abzielt, nationale Freiwilligenstrukturen zu ersetzen oder Vorgaben für sie festzulegen.

Es geht auch nicht um eine Harmonisierung derselben, und die Umsetzung der Empfehlung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Ferner wird die Vielfalt der Ausprägungen freiwilliger Aktivitäten in Europa respektiert.

Wahl der Instrumente

Empfehlung des Rates.

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt.

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger

Der Rat der europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission8, in Erwägung nachstehender Gründe:

Empfiehlt den Mitgliedstaaten,

Unterstützt die Absicht der Kommission,


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident