Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/5169 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 17/4144 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 585/10 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 wird Buchstabe b wie folgt gefasst:
"b) Satz 3 wird aufgehoben."
- b) In Nummer 4 wird in § 35 Absatz 1a nach der Angabe " § 32 Absatz 2" die Angabe "Nummer 3" eingefügt.
- c) In Nummer 5 werden in § 36 Absatz 3c die Wörter "durch die Feuerwehren" gestrichen.
2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 3
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Das Kraftfahrsachverständigengesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBI. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 291 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe "24" durch die Angabe "23" ersetzt.
- b) In Absatz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort "Kraftfahrzeugelektrikermeister" die Wörter "oder eine Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker an einer staatlich anerkannten Fachschule" eingefügt.
2. In § 17 Absatz 2 wird die Angabe "und Abs. 2" durch die Wörter ", Absatz 2 und § 3" ersetzt."