Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017

A

Begründung:

Die Übermittlung der HU- bzw. SP-Daten bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen an die Zulassungsbehörden hat bereits nach bisherigem Recht unverzüglich zu erfolgen. Da die Zulassungsbehörden bei Kenntnis der Verkehrsunsicherheit Maßnahmen nach § 5 Absatz 1 und 2 FZV zu veranlassen haben, wäre eine nach der Verordnung vorgesehene einheitliche Meldefrist an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von maximal zwei Wochen nicht zielführend. Es ist daher eine differenzierte Frist vorzusehen. Dabei sind auch die HU- und SP-Daten - sofern sie keine verkehrsunsicheren Fahrzeuge betreffen- ohne schuldhaftes Zögern zu übermitteln. Die Zwei-Wochenfrist gibt insoweit nur einen maximal zulässigen Rahmen bei besonderen Umständen vor. Im Übrigen entspricht die im neuen Satz 3 aufgeführte Regelung weitestgehend einer entsprechenden Regelung in Nummer 8.3.1 der Anlage 3 des Entwurfs einer Verordnung über die regelmäßige technische Untersuchung von Fahrzeugen und bestimmter Fahrzeugeinrichtungen und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

B

C

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In vielen Ballungsräumen wird der zum Schutz der Gesundheit auf EU-Ebene festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, nicht zuletzt auch mit Blick auf das diesbezüglich gegen Deutschland laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren. Für die erhöhten Belastungen sind vor allem die zu hohen Emissionen von Diesel-Fahrzeugen verantwortlich.

Der Forderung des Bundesrates, bis zur Umsetzung des neuen Typgenehmigungsrahmens und einer wirksamen Marktüberwachung die in der Vergangenheit durch Felduntersuchungen des Umweltbundesamtes praktizierten Emissionstests im Kfz-Bestand wieder einzuführen, wurde bisher nicht nachgekommen (BR-Drucksache 049/16(B) HTML PDF -, Ziffer 28).

Die Bedeutung einer umfassenden herstellerunabhängigen und dauerhaften Überwachung und Kontrolle des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge wurde aktuell durch die Erkenntnisse aus dem Abgasskandal eindringlich verdeutlicht. Es gilt hier nicht nur, die Vorschriftenkonformität der Fahrzeuge zu überprüfen, sondern auch sicherzustellen, dass die Fahrzeuge dauerhaft niedrige Emissionen haben. Nur so kann gewährleistet werden, dass durch die Wirkung der Emissionsminderungssysteme der Fahrzeuge die zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte erforderlichen und im Rahmen der Luftreinhalteplanung in Ansatz gebrachten Belastungsminderungen erreicht werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden, denn nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in funktionierende Kontroll- und Überwachungssysteme zur Sicherstellung der Qualität der Fahrzeuge wieder gewonnen werden.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass insbesondere von osteuropäischen Herstellern kleine Geräte für weniger als 100 Euro angeboten werden, die leicht mit der Bordelektronik moderner Lkw der Euro V/VI - Abgasnorm verbunden und dadurch die Einspritzung von AdBlue (Harnstoff) in den Katalysator zur Minderung von Stickoxiden abgeschaltet werden kann. Normalerweise würde bei fehlendem AdBlue die Leistung des Motors gedrosselt. Diese Drosselung wird durch die regelwidrige Manipulation umgangen, so dass das Fahrzeug auch ohne funktionierende Abgasfilterung weiterhin in vollem Umfang genutzt werden kann.

Die Kostenersparnis beträgt mehrere 1 000 Euro im Jahr, so dass auch angesichts des geringen finanziellen und technischen Aufwandes anzunehmen ist, dass es sich bei den Manipulationen hier nicht um einen Einzelfall handelt. Die Fahrzeuge fallen emissionsseitig auf den mehr als 20 Jahre alten Euro I - Standard zurück, wodurch nicht nur die Umwelt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Fuhrgewerbes gefährdet wird. Zudem wird der Mautrabatt für emissionsarme Lkw ungerechtfertigt in Anspruch genommen. Im Gegensatz zum Nachbarland Polen, wo bei Unterwegskontrollen offenbar gezielt und anscheinend erfolgreich nach den manipulativen Bauteilen gesucht wird, sind Überprüfungen der Stickoxidabgasfilter in Deutschland gemäß der hiesigen "Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße" (TechKontrollV) kaum vorgesehen. Die ihr zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014/47/EU ist jedoch neu gefasst worden und verlangt zukünftig als Mindestanforderung immerhin eine Sichtprüfung des AdBlue-Tanks und somit einer wichtigen Komponente der Abgasminderungsanlage für Lkw. Auch wenn die neue Richtlinie bislang noch keine Funktionsprüfung von NOx-Abgasfiltersystemen auf der Basis von Abgasmessungen enthält, würde es für die Aufdeckung der Manipulationen hilfreich sein, sie schnell in deutsches Recht umzusetzen. Dabei sollte die Bundesregierung wirksame Methoden für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Abgasminderungssysteme von schweren LKW im Rahmen von Unterwegskontrollen entwickeln und diese in Kombination mit wirksamen Sanktionen in die nationale Rechtsumsetzung aufnehmen, damit baldmöglichst wirksame Unterwegskontrollen durchgeführt und die Manipulationen aufgedeckt und geahndet werden können.