Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale
Infrastruktur - Drucksache 18/11431 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes - Drucksache 18/10882 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 31.03.17
Erster Durchgang: Drucksache. 603/16 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:,4a. In § 15 Absatz 4 Nummer 6 werden nach den Wörtern "Europäische Union" die Wörter "oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz" eingefügt.`
- b) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
,6. § 17 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern "Europäischen Union" die Wörter "oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz" eingefügt.
- b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Europäischen Union" die Wörter "oder aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz" eingefügt.
- bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern "Europäischen Union" die Wörter "oder des mitteilenden anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz" eingefügt.
- c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Europäischen Union" die Wörter "oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz" eingefügt.
- bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern "Europäischen Union" die Wörter "oder aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz" eingefügt.
- d) In Absatz 5 Satz 1 werden nach den Wörtern "Europäischen Union" die Wörter "oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz" eingefügt.`
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
,6a. § 8a wird wie folgt geändert:
- a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"Im Fall von Satz 1 Nummer 2 sorgt der Unternehmer auch dann nicht dafür, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nach Artikel 8 Absatz 6 eingehalten wird, wenn diese im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird."
- b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
"Im Fall von Satz 1 Nummer 1 wird die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nach Artikel 8 Absatz 6 auch dann nicht eingehalten, wenn diese im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird." `