Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. November 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die für den Verkehrsbereich bereitgestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden und der Ansatz zumindest um die zur Deckung von Kostensteigerungen dringend erforderliche, bisher erfolgte Dynamisierung von 1,5 Prozent aufgestockt wird (vgl. Drucksache 350/14(B) ).
Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass dieser Forderung im Bundeshaushalt 2015 nicht gefolgt wurde. Er weist vor diesem Hintergrund mit Nachdruck auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes hin, dessen Einbringung beim Deutschen Bundestag der Bundesrat am 28. November 2014 beschlossen hat (vgl. Drucksache 557/14(B) ). Der Gesetzentwurf sieht eine aus Sicht des Bundesrates dringend erforderliche Anpassung des Ausgangsbetrags der Regionalisierungsmittel an den nachgewiesenen Bedarf (8,5 Mrd. Euro im Jahr 2015) sowie eine Erhöhung der jährlichen Dynamisierungsrate auf 2 Prozent vor. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind, sieht doch § 5 Absatz 5 Regionalisierungsgesetz eine Revision der Höhe der Mittel zum 1. Januar 2015 vor.
- 2.
- a) Die Länder und der Bund tragen eine gemeinsame Verantwortung für gute Rahmenbedingungen für die Kulturlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Länder begrüßen es deshalb, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages der Kulturetat erhöht wurde und damit wichtige Impulse für die Kulturpolitik gesetzt werden können.
- b) Die Länder und der Bund eint der Anspruch, durch eine qualitätsorientierte Förderung des Films die außergewöhnliche kulturelle Vielfalt im audiovisuellen Angebot abzusichern und damit auch mittelbar zum Erfolg der deutschen Filmindustrie beizutragen. Komplementär zu den Filmförderungen durch die Länder leistet die wirtschaftliche Förderung des bei der Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelten Deutschen Filmförderfonds (DFFF) einen wichtigen Beitrag zur deutschen und europäischen Filmkultur.
- c) Gleichzeitig hat der DFFF maßgeblich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Medienwirtschaft beigetragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Deutschland nachhaltig verbessert. Der Medienstandort Deutschland zeichnet sich durch eine gute Filminfrastruktur und sehr gut ausgebildete Filmschaffende aus. Durch den DFFF ist es gelungen, diese Standortvorteile auszubauen und große international erfolgreiche Filmproduktionen nach Deutschland zu holen. Von dieser Entwicklung haben zahlreiche Regionen Deutschlands und mittelbar auch der Technologiestandort Deutschland, beispielsweise im Bereich von Postproduktion und Visual Effects, profitiert. Aufgrund der Nachhaltigkeit dieses Engagements der Bundesregierung konnte sich Deutschland zu einem führenden Standort für große internationale Filmproduktionen in Europa entwickeln. Deutsche Filmproduktionen prägen das Deutschlandbild im Ausland positiv mit.
- d) Der Bundesrat hält es zur Sicherung der Kontinuität dieser positiven Entwicklung für wichtig, die finanzielle Ausstattung des DFFF auf einem angemessenen Niveau sicherzustellen. Daher sieht er die für den Bundeshaushalt 2015 vorgesehene Kürzung um 10 Mio. Euro von 60 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro mit Sorge. Im Jahre 2013 lag das Budget des DFFF noch bei 70 Mio. Euro. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Mittel für den DFFF im Haushaltsjahr 2016 mindestens wieder auf das Niveau von 2014 (60 Mio. Euro) aufgestockt werden sollten, damit die Bundesrepublik Deutschland weiterhin einen Spitzenplatz für nationale und internationale Filmproduktionen einnehmen kann.
- e) Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes den Deutschen Filmförderfonds über 2017 hinaus grundsätzlich absichert. Es ist wichtig, dass der DFFF auch künftig in seiner Höhe und flexiblen Ausgestaltung ein verlässliches Fundament für vielfältige deutsche und internationale Filme bilden kann.
- 3. Die Gefährlichkeit militärischer Hinterlassenschaften aus dem Zweiten Weltkrieg mit chemischem Langzeitzünder stellen ein unkalkulierbares Gefahrenpotential dar. Stark belastete Länder sind mit der Beseitigung der Rüstungsaltlasten überfordert.
Der am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossene Entwurf des Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes (BR-Drucksache 282/14(B) ) soll den unbefriedigenden Zustand der bestehenden Staatspraxis beenden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften sowie die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Kampfmittel erstattet. Denn auch der Ausgleich der enormen, im Zusammenhang mit der Beseitigung von nicht ehemals reichseigenen Kampfmitteln und weiteren Rüstungsaltlasten noch ausstehenden Kosten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung und den Bundestag nachdrücklich, den berechtigten Interessen der Länder nachzukommen, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen und schnellstmöglich das Gesetz zu beschließen.