Punkt 26 c) der 841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008
Der Bundesrat möge an Stelle der Ziffern 46 und 47 der Empfehlungsdrucksache 09/1/08 beschließen:
Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit und begrüßt, dass mit der verbesserten Förderkulisse und der Nutzungspflicht im Neubau die Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt gestärkt werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im Hinblick auf eine verbesserte Nutzung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand
- 1. vorrangig Maßnahmen zu entwickeln, die für einkommensschwächere Gebäudeeigentümer und Mieter den Zugang zu diesen Technologien erleichtern, damit auch sie von den Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren können. Gerade für diese Bevölkerungsgruppen ist die Abkopplung von steigenden Fossilenergiepreisen besonders wichtig.
- 2. im Jahr 2011 um Prüfung, wie sich die verbesserte Förderung und die Nutzungspflicht im Neubau auf die Technologieentwicklung und Kostensenkung bei den erneuerbaren Energien ausgewirkt hat und ob künftig zur Zielerreichung auch die Einbeziehung des Gebäudebestandes in die Nutzungspflicht notwendig und möglich ist. Voraussetzung hierfür ist eine sozialverträgliche Umsetzbarkeit, besonders für einkommensschwächere Gebäudeeigentümer und Mieter.
Begründung - nur für das Plenum:
Der energetisch nicht sanierte Gebäudebestand wird durch den hohen Verbrauch und die steigenden Preise der Fossilenergie für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem sozialen Problem.
Durch bessere Dämmung und die umfangreiche Nutzung erneuerbarer Energien ist eine Entkopplung von steigenden Fossilenergiepreisen zwar auch im Gebäudebestand wirtschaftlich möglich. Dies belegt die vom Bundesverband der deutschen Industrie BDI vorgelegte McKinsey Studie 2007 "Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen in Deutschland, Sektorperspektive Gebäude".
Aber: Die hierzu notwendige hohe Anfangsinvestition können einkommensschwächere Gebäudeeigentümer in der Regel nicht finanzieren. Im Mietwohnungsbestand wird vom Vermieter nicht investiert, weil er zwar die Kosten von Einsparmaßnahmen und des Einsatzes erneuerbarer Energien zu tragen hat, der Nutzen jedoch weitgehend dem Mieter zukommt. Aus Sicht des Bundesrates gilt es daher, vorrangig hierfür Lösungen zu finden.
Auf dieser Grundlage sollte dann in Verbindung mit den Erkenntnissen zu den Wirkungen des EEWärmeG in 2011 geprüft werden, ob eine Ausweitung der Nutzungspflicht auf den Gebäudebestand notwendig und sozialverträglich, vor allem auch für einkommensschwächere Gebäudeeigentümer und Mieter umsetzbar ist.