Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO)

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 25. Januar 2006
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die von der Bundesregierung beschlossene

mit Begründung und Vorblatt.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 84 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Nach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes wird folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:

Artikel 1

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 26. Januar 2001 BAnz. S. 1419, 5206), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 11. August 2005 (BAnz. S. 12602), wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am ... Einsetzen: Ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.


Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den ...
Die Bundeskanzlerin
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Begründung

In Ergänzung der (xx.) Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften xx. StVRÄndV) enthalten die Verwaltungsvorschriften die Vorgaben für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden hinsichtlich der Anordnung der auf Grund internationaler Vorgaben (Tunnelrichtlinie 2004/54/EG und Änderungen der Wiener Übereinkommen von 1968) neu eingeführten Zeichen für Tunnel und für Nothalte - und Pannenbuchten.