Beschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/13608 - zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 453/09(B) HTML PDF


Deutscher Bundestag Drucksache 016/13608
16. Wahlperiode 01.07.2009

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - Drucksachen 016/12854, 016/13016, 016/13358 -


Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Wolfgang Meckelburg
Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Jörg-Uwe Hahn

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 1. Juli 2009
Der Vermittlungsausschuss

Jens Böhrnsen Wolfgang Meckelburg Jörg-Uwe Hahn
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Anlage
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d (§ 1 Absatz 4 THW-Gesetz)

In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d wird § 1 Absatz 4 wie folgt gefasst:

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 (§ 6 THW-Gesetz)

In Artikel 1 Nummer 7 wird § 6 wie folgt gefasst:

" § 6 Kosten