Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM (2014) 520 final

925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 1 bis 3 (nur gegenüber dem Plenum):

Das Europäische Parlament hat am 5. Februar 2014 mit großer Mehrheit ein verbindliches Energieeffizienzziel von 40 Prozent beschlossen. Die Kommission hat hingegen am 23. Juli 2014 ein Effizienzziel von 30 Prozent vorgeschlagen. Dabei wird das 30-Prozent-Ziel damit begründet, dass ein Einsparpotential von 30 Prozent kosteneffizient erreichbar sei, während höhere Einsparziele in einer Kosten-/Nutzenbetrachtung nicht zu rechtfertigen seien. Dem widersprechen jedoch aktuelle Gutachten des Fraunhofer-Instituts ISI, die von einem kosteneffizienten Einsparungsziel von 41 Prozent sprechen.1 Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat ein Einsparziel von 30 Prozent für nicht ausreichend ambitioniert. Daneben ist insbesondere die fehlende Verbindlichkeit der nationalen Einsparziele zu kritisieren, da hierdurch die positiven Effekte von Energieeffizienzmaßnahmen für Wirtschaft und Klimaschutz verschleppt oder gar nicht eintreten könnten.

Das von der Kommission vorgeschlagene Energieeffizienzziel von 30 Prozent führt nicht zu zusätzlichen Anstrengungen für Energieeffizienzmaßnahmen. Ein verbindliches Ziel von 40 Prozent hingegen eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, sichert und schafft zusätzliche Arbeitsplätze und steigert die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.

Ein ambitioniertes Energieeffizienzziel ist zur Umsetzung einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik ebenso notwendig wie zur Reduzierung der Importabhängigkeit fossiler Brennstoffe. Mit jedem Prozent eingesparter Energie sinken die Gaseinfuhren der EU um 2,6 Prozent. Angesichts des weiterhin erwarteten Anstiegs der Preise für fossile Rohstoffe ist das Ausschöpfen der erheblichen Potenziale im Bereich Energieeffizienz dringend geboten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Mitteilung "Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung" COM (2014) 330 final,
die die große Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft durch Energieimporte und das damit verbundene Kostenrisiko für Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher betont, scheint es dem Bundesrat geboten, dass stärkere Anstrengungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Verringerung der Importabhängigkeit unternommen werden. Die von der Kommission vorgelegten Berechnungen, nach denen jede weitere Steigerung der Energieeffizienz um 1 Prozent bis zu einem Schwellenwert von 35 Prozent zu einer Einsparung von 2,6 Prozent aller europäischen Gasimporte führt, legen dies eindrucksvoll dar.

Begründung zu Ziffern 4 bis 13 (nur gegenüber dem Plenum):

Energieeffizienz ist mittelfristig die nachhaltigste Möglichkeit zur Reduzierung der Energieimportabhängigkeit. Von einer ehrgeizigen, aber realistischen Energieeffizienzpolitik sind erhebliche positive wirtschaftliche Effekte zu erwarten.

Entscheidend ist aber, dass der Energieverbrauch durch Innovationen und Effizienzverbesserungen gesenkt wird und nicht durch die Verlagerung energieintensiver Tätigkeiten in Drittländer. Die Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen zur Energieeinsparung muss daher strategisch kohärent zum industriepolitischen Ziel der Union (Erhöhung des industriellen Anteils an der Wirtschaftsleistung der EU von 15 Prozent auf 20 Prozent bis Ende des Jahrzehnts (vgl. BR-Drucksache 018/14 (PDF) ) erfolgen.

Die Energieeffizienzziele werden derzeit nicht als verbindliche Ziele auf die einzelnen Mitgliedstaaten heruntergebrochen, dies sollte beibehalten werden. Ein Sicherheitsnetz soll unverhältnismäßige Belastungen einzelner Länder vermeiden und die Freiräume der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung erhalten.

Der Gebäudebereich ist für 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich, insbesondere durch den Einfluss von Raumwärme und Warmwasser. Gebäudebestand wie auch Neubauten bieten große Einsparpotenziale, die gleichermaßen einen Beitrag zur Kosteneinsparung für den Nutzer als auch zum Klimaschutz leisten können. Dabei besteht oftmals ein Sanierungserfordernis außerhalb eines regulären Gebäude-Sanierungszyklus, da zum Bau- bzw. letzten Sanierungszeitpunkt vor 20 bis 30 Jahren keine oder nur sehr geringe gesetzliche Anforderungen an den Wärmeschutz existierten. Derartige Investitionen können in der Regel nur durch attraktive Förderangebote aktiviert werden.

B