Bundesministerium der Finanzen Berlin, 15. Juni 2020
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz in Verbindung mit §§ 37 und 38 BHO erteilt hat, bei Kapitel 0901 Titel 697 01 eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 2 Mio. Euro zu leisten. Gleichzeitig wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zu einem Gesamtbetrag von 307 Mio. Euro erteilt.
Die Haushaltsmittel werden zur Finanzierung der Kosten des Beteiligungserwerbs an dem biopharmazeutischen Forschungsunternehmen CureVac über die KfW, zur Finanzierung der Beteiligungsverwaltung durch die KfW sowie zur Absicherung der Garantieerklärung gegenüber der KfW in Höhe des vorgesehenen Kaufpreises benötigt.
Die CureVac AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Tübingen, das gegenwärtig an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Covid 19-Virus forscht. Es hat gegenwärtig einen großen Kapitalbedarf und beabsichtigt einen Börsengang an die NASDAQ in New York im Juli 2020. Der beabsichtigte Erwerb einer Bundesbeteiligung an CureVac soll sicherstellen, dass das Unternehmen nicht durch einen ausländischen Investor übernommen wird und ins Ausland abwandert. Es steht zu befürchten, dass bei Übernahme und Abwanderung ins Ausland ein künftig durch CureVac entwickelter Impfstoff gegen Covid 19 Deutschland und Europa nicht zur Verfügung gestellt wird. Der Einfluss auf den Standort der Forschung und Produktion von Impfstoffen ist vor dem Hintergrund der bestehenden Pandemie entscheidend für den Zugang zu Impfstoffen. Es ist von besonderem Bundesinteresse, eine Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit dem Impfstoff sicherzustellen.
Trotz der Gesamthöhe der außerplanmäßigen Ausgabe und der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 letzter Halbsatz Haushaltsgesetz (HG) 2020 aus zwingenden Gründen geboten:
Die Entscheidung über den Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie war höchst eilbedürftig, da der Beteiligungserwerb durch den Bund aufgrund der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben für den Börsengang Mitte Juli an die NASDAQ in New York bis spätestens zum 12. Juni 2020 abgeschlossen sein musste. Ein Zuwarten bis zur nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am 17. Juni 2020 war somit nicht möglich.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn