Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
(AVV Monitoring 2016-2020)

Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Oktober 2015 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.