Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Beibehaltung der Obergrenzen für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen und die deutliche Unterschreitung für die Finanzperiode 2007 bis 2013 (vgl. BR-Drucksache 637/98 (Beschluss) Ziffer 5).
- 2. Der Ratsbeschluss führt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1984 (Fontainebleau) fort und erkennt die Notwendigkeit an, dass keinem Mitgliedstaat eine, gemessen am relativen Wohlstand, überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt werden soll. Die vereinbarte Teilreduzierung der Zahlungen für Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden und die Begrenzung des VK-Korrektursatzes sind ein Schritt in die richtige Richtung.
- 3. Zur Beseitigung von weiterhin bestehenden Haushaltsungleichbelastungen von Mitgliedstaaten sieht auch der Bundesrat die Notwendigkeit, eine Überprüfung des Eigenmittelsystems vorzunehmen.
- 4. Für die vorgesehene Überprüfung des Eigenmittelsystems in den Jahren 2008/2009 wird die Bundesregierung gebeten, nachfolgende Überlegungen auf europäischer Ebene einzubringen.
- 5. Ein wesentliches Element einer ausgewogenen und gerechten EU-Finanzordnung ist ein allgemeiner Korrekturmechanismus, der allen übermäßig belasteten EU-Nettozahlern zugute kommt.
- 6. Die Einführung einer EU-Steuer wird abgelehnt. Eine EU-Steuer als Ergänzung oder sogar als Schritt zu einer Alternative zum derzeitigen Eigenmittelsystem wäre mit dem gegenwärtigen Integrationsstand der EU nicht vereinbar (vgl. BR-Drucksache 636/04(B) ).
- 7. Von den Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Konsolidierung der Haushalte darf der EU-Haushalt nicht ausgenommen werden. Für den EU-Haushalt ist strikte Haushaltsdisziplin zu fordern. Die EU-Ausgaben müssen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip auf die Aufgaben konzentriert werden, die die Mitgliedstaaten nicht mehr allein bewältigen können; neue Aufgaben und Ausgaben der EU sind zum jetzigen Stand der Integration kritisch zu prüfen (vgl. BR-Drucksache 294/05(B) ).
- 8. Zur Weiterentwicklung des europäischen Wirtschaftsraums muss sich die EU zukunftsorientierten Aufgaben stellen, deren Weichen mit der Lissabon-Strategie gestellt sind. Die Finanzierung derartiger Programme darf nicht zu einer weiteren Erhöhung des EU-Haushaltsvolumens führen. Eine mögliche Option ist die teilweise Rückführung der Ausgaben für die Agrarpolitik in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Ein Wechsel der Finanzierung der EU-Agrarpolitik in eine nationale Kofinanzierung ist hierfür ein geeignetes Instrument. Die nationale Kofinanzierung muss in Deutschland vollständig und dauerhaft der Bund übernehmen (vgl. BR-Drucksache 543/05(B) ).
- 9. Der Bundesrat behält sich weitere Stellungnahmen im Rahmen der Überlegungen zur Weiterentwicklung des Eigenmittelsystems vor.