Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/6233 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes - Drucksache 18/5759 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Die Überschrift wird wie folgt geändert:

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

"Artikel 1a
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom ... [einfügen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

4. In Artikel 2 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Inkrafttreten".

Fristablauf: 06.11.15
Erster Durchgang: Drucksache. 261/15 (PDF)