Antrag der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung de Wehrpflichtigen (Wehrerfassungsverwaltungsvorschrift - WErfVwV

Punkt 41 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005

Der Bundesrat möge für den Fall der Annahme der Änderungsempfehlung in Drucksache. 796/1/05 Ziffer 1 beschließen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

In Nummer 20 ist die Angabe "1. Januar 2006" durch die Angabe "1. Februar 2006" zu ersetzen.

Begründung

Zeitlich bedingte Anpassung des Inkrafttretens.

Begründung (nur für das Plenum):

Falls der Bundesrat der empfohlenen Änderung der Verwaltungsvorschrift in Ziffer 1 der Empfehlungsdrs. 796/1/05 zustimmt, bedarf es wegen des in Nummer 20 der Verwaltungsvorschrift festgelegten Inkrafttretensdatums aus zeitlichen Gründen auch einer Änderung der Inkrafttretensbestimmung, um der Bundesregierung die Umsetzung des inhaltlichen Korrekturbedarfes ohne erneute Befassung des Bundesrates zu ermöglichen.