Brüssel, den 10.10.2013
C(2013) 6373 final
Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D - 10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme vom 1. März 2013 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM (2011) 897 endg.) und bedauert die späte Antwort. Nachdem das Europäische Parlament und der Rat inzwischen eine allgemeine Übereinkunft erzielt haben, können wir Ihnen hiermit unsere Bemerkungen zum endgültigen Ergebnis übermitteln.
Die Kommission hat mit ihrem Vorschlag über die Konzessionsvergabe nie beabsichtigt, die Wasserversorgung zu privatisieren.
Zu keinem Zeitpunkt hat sie die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen vorgeschlagen oder unterstützt. Den Mitgliedstaaten und ihren lokalen Behörden steht es heute und auch künftig frei, darüber zu entscheiden, wie öffentliche Dienstleistungen erbracht werden. Vielmehr hat die Kommission den besonderen organisatorischen Aspekten der Wasserversorgung einzelner Mitgliedstaaten gebührend Rechnung getragen und war während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens stets darauf bedacht, durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen die Bedenken der Bürger und öffentlichen Verwaltungen auszuräumen.
Jedoch konnte der endgültige Wortlaut zum Thema der Wasserversorgung nicht alle Seiten zufriedenstellen, es bestand gar das Risiko einer Fragmentierung des Binnenmarktes. Am besten schien es daher, die Wasserversorgung vom Geltungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie auszunehmen.
Was die Hafendienste anbelangt, so hat die Mehrzahl der Interessenträger, einschließlich der deutschen Hafenindustrie, die Klarstellung gefordert, dass sich die Richtlinie nicht auf reine Leasingverträge bezieht, die im Bereich des Ladungsumschlags in Nordeuropa vorherrschen. Da dies in den Erwägungsgründen der Richtlinie ausdrücklich klargestellt wird, war es nach Ansicht der Kommission - und auch der Interessenträger - nicht notwendig, Hafendienste vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen.
Zu den weiteren Forderungen des Bundesrates nach Ausnahmen vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie hebt die Kommission hervor, dass derart breit gefächerte Ausnahmen den eigentlichen Zweck des Vorschlags unterminieren würden. Sie weist jedoch darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag für soziale Dienstleistungen in Anbetracht ihrer Besonderheit eine abgeschwächte Regelung vorsieht und lediglich grundlegende Transparenzverpflichtungen festlegt.
Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag im Parlament und im Rat, bei denen den Bedenken der Öffentlichkeit zum Thema der Wasserversorgung Rechnung getragen wurde, haben zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Der Kompromiss über die Richtlinie ist ausgewogen und erfüllt die Ziele des ursprünglichen Vorschlags der Kommission. Die Richtlinie gewährleistet Transparenz und Gleichbehandlung und verbessert die Rechtssicherheit für öffentliche Behörden und Unternehmen in ganz Europa.
Die Kommission hofft, dass diese Erläuterungen zu einer Klärung der vom Bundesrat angesprochenen Punkte beitragen, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen