Bundesnetzagentur Bonn, 29. November 2019
- Der Präsident -
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 121 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) legt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation * vor. In diesem Bericht ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine Änderung der Festlegung, welche Telekommunikationsdienstleistungen als Universaldienstleistungen im Sinne des § 78 TKG gelten, empfiehlt.
Mit dem Tätigkeitsbericht Telekommunikation legt die Bundesnetzagentur ferner das Sondergutachten der Monopolkommission nach § 121 Abs. 2 TKG vor. Darin beurteilt die Monopolkommission den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage, ob nachhaltig wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte bestehen. Darüber hinaus würdigt sie die Anwendung der Vorschriften des TKG über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht und nimmt zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung.
Anliegend erhalten Sie die beiden Berichte, die am 3. Dezember 2019 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bundesnetzagentur und Monopolkommission auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Jochen Homann
* wird als Bundestags-Drucksache 19/15851 verteilt