Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juli 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine zahlreichen früheren Entschließungen zu Afghanistan und insbesondere seine jüngste Entschließung vom 18. Januar 20061,
- - unter Hinweis auf den während der Londoner Konferenz am 1. Februar 2006 vereinbarten "Afghanistan Compact" und die Anerkennung der Tatsache, dass der Erfolg des Pakts ein starkes politisches, sicherheitsbezogenes und finanzielles Engagement erfordert, um die Benchmarks innerhalb des vereinbarten Fristen zu erreichen, und von einem wirksamen Koordinierungs- und Überwachungsmechanismus abhängt, durch die afghanische Regierung und die internationale Gemeinschaft,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der Staatschefs der an der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) in Afghanistan beteiligten Staaten, die am 3. April 2008 auf dem NATO-Gipfel in Bukarest veröffentlich wurde,
- - unter Hinweis auf den am 21. September 2007 vom UN-Generalsekretär vorgelegten Bericht über "Die Situation in Afghanistan und deren Auswirkungen auf den Weltfrieden sowie die internationale Sicherheit",
- - unter Hinweis auf das Ergebnis der Internationalen Konferenz zur Unterstützung Afghanistans, die am 12. Juni 2008 in Paris stattgefunden hat,
- - unter Hinweis auf die nationale Strategie zur Drogenbekämpfung (National Drug Control Strategy) der afghanischen Regierung, die auf der oben genannten Londoner Konferenz auf den Weg gebracht wurde,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 25. Oktober 2007 an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan2,
- - unter Hinweis auf alle entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates und insbesondere jene des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 10. März 2008, 29. April 2008 und 26./27. Mai 2008,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP des Rates vom 30. Mai 2007 über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)3 und die Gemeinsame Aktion 2007/733/GASP des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP4,
- - unter Hinweis auf die Annahme des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2008,
- - unter Hinweis auf das Nationale Richtprogramm der Kommission, das in den Haushaltsjahren 2007-2010 einen Betrag von 610 Mio. EUR für die Islamische Republik Afghanistan vorsieht,
- - unter Hinweis auf den Besuch der Delegation des afghanischen Parlaments (Wolesi Jirga) beim Europäischen Parlament vom 26. bis 30. November 2007,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0269/2008),
A. in der Erwägung, dass sich Afghanistan an einem Scheideweg befindet, wie die Zunahme von Terroranschlägen und gewalttätigen Unruhen, die sich erheblich zuspitzende Sicherheitslage, der Anstieg der Opiumproduktion und die wachsende Entrüstung der Bevölkerung über Korruption und das Versagen der Regierung belegen; in der Erwägung, dass sich die Lebensbedingungen eines beträchtlichen Teils der afghanischen Bevölkerung trotz der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und des Teilerfolgs beim zivilen Wiederaufbau nicht verbessert haben; in der Erwägung, dass die Bedrohung, mit der sich Afghanistan derzeit konfrontiert sieht, kurzfristiges Handeln erfordert, langfristige Lösungen aber nur durch umfassende Verbesserungen in der Staatsführung und die Herausbildung eines stärkeren Staates möglich sein werden,
B. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten - mit Unterstützung des Vereinigten Königreichs - am 7. Oktober 2001 mit der Operation "Enduring Freedom" begannen; in der Erwägung, dass vier weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union - die Tschechische Republik, Frankreich, Polen und Rumänien - den an der Operation beteiligten Koalitionsstreitkräften angehören; in der Erwägung, dass mit Ausnahme Zyperns und Maltas sämtliche EU-Mitgliedstaaten Truppen für die ISAF-Mission unter Nato-Führung und damit 21 500 Soldaten stellen; in der Erwägung, dass die ersten Teams für den Wiederaufbau der Provinzen (Provincial Reconstruction Teams, PRT) Ende 2001 ihre Arbeit aufnahmen und dass gegenwärtig ungefähr 25 PRT im gesamten Land tätig sind,
C. in der Erwägung, dass ein deutliches Missverhältnis zwischen den von der internationalen Gemeinschaft aufgebrachten Mitteln für Militäroperationen einerseits und den zur Verfügung gestellten Geldern für den zivilen Wiederaufbau und die humanitäre Hilfe andererseits besteht;
D. in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte der Einwohner Afghanistans unter der Armutsgrenze lebt, dass die Wirtschaft des Landes zu den am wenigsten entwickelten der Welt gehört und die Arbeitslosenquote bei fast 40 % liegt,
E. in der Erwägung, dass das afghanische Gesundheitswesen erste Erfolge wie einen Rückgang der Kindersterblichkeit von 24 % seit dem Ende der Taliban-Herrschaft, eine höhere Zahl von Kleinkindern, die ihren ersten Geburtstag erleben, und einen größeren Prozentsatz von Afghanen mit direktem Zugang zur medizinischen Grundversorgung verbuchen kann,
F. in der Erwägung, dass sich im afghanischen Bildungswesen erste positive Entwicklungen wie eine steigende Zahl von Kindern und insbesondere Mädchen, Schülern und Lehrern, die wieder in den Schulbetrieb integriert sind, die laufende Sanierung von Grundschulen und die Lehrerausbildung abzeichnen,
G. in der Erwägung, dass zwar keine offiziellen Zahlen über zivile Tote in Afghanistan vorliegen, dass in dem Bericht des UN-Generalsekretärs über die Lage in Afghanistan vom 6. März 2008 jedoch darauf hingewiesen wird, dass die Aktivitäten von Rebellen und Terroristen 2007 gegenüber dem Vorjahr erheblich zugenommen haben, dass 2007 pro Monat durchschnittlich 566 Unfälle verzeichnet wurden , verglichen mit 425 pro Monat im Jahr davor, und dass von den über 8 000 konfliktbedingten Todesfällen im Jahr 2007 1 500 zivile Opfer waren - die höchste Todesrate seit dem Sturz der Taliban im Jahr 2001,
H. in der Erwägung, dass die Glaubensfreiheit in der neuen Verfassung Afghanistans nicht uneingeschränkt gewährleistet ist und die Möglichkeit besteht, den Abfall vom Islam zu bestrafen,
I. in der Erwägung, dass das Gemeinsame Koordinierungs- und Kontrollgremium für Afghanistan am 5./6. Februar 2008 in Tokio mit der Vorbereitung einer internationalen Konferenz zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des auf der Londoner Konferenz von 2006 angenommenen Plans (Afghanistan Compact) begonnen hat,
J. in der Erwägung, dass in dem "Afghanistan Opium Winter Rapid Assessment Survey 2008" (erstellt durch das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung) der in dem Bericht 2007 festgestellte Trend bestätigt wird, nach dem die Zahl der opiumfreien Provinzen im Norden und im Zentrum möglicherweise steigt, der Opiumanbau im Süden und Westen jedoch wahrscheinlich zunehmen wird; in der Erwägung, dass in dem Bericht 2007 einerseits weiter der Irrtum verbreitet wird, Provinzen, in denen nur wenig oder kein Mohn angebaut wird, seien opiumfrei, andererseits jedoch auf den Zusammenhang zwischen Unsicherheit und Drogenproduktion hingewiesen wird; in der Erwägung, dass die wichtigsten Instrumente einer Politik zur Drogenbekämpfung die Vernichtung der Ernte, das Verbot (was weitaus mehr umfasst als nur die Festnahme von Drogenhändlern) und die Entwicklung (Einkommensalternativen) sind, die gleichzeitig angewandt werden müssen,
K. in der Erwägung, dass Hunderte von afghanischen Gefangenen im Rahmen des US-Programms geheimer Inhaftierungen nach wie vor in verschiedenen Haftanstalten festgehalten werden, beispielsweise dem Militärstützpunkt Bagram und in Guantánamo, was gegen internationales humanitäres Recht und gegen die Menschenrechte verstößt; in der Erwägung, dass die Gefangenen in afghanischem Gewahrsam nach wie vor einem Strafverfolgungssystem ausgesetzt sind, in dem rechtsstaatliche Mindeststandards und Achtung der grundlegenden Menschenrechte nicht gegeben sind,
- 1. vertritt die Auffassung, dass nach dreißig Jahren afghanischer Geschichte, gekennzeichnet durch die sowjetische Besatzung, die Kämpfe zwischen verschiedenen Mudschaheddin-Gruppen und die Repression des Taliban-Regimes, das Land mit dem wichtigen und schwierigen Neuaufbau seiner Gesellschaft begonnen hat und weiterhin daran arbeiten muss, seine Institutionen zu festigen und den Grundbedürfnissen seiner Bürger in Bereichen wie Bildung, Wohnung, Gesundheit, Ernährung und öffentliche Sicherheit besser zu entsprechen; begrüßt die Anstrengungen und die Fortschritte, die seit 2002 vom afghanischen Volk bei der Schaffung eines Rechtsstaats und beim Aufbau von Demokratie und Stabilität erzielt wurden;
- 2. ist der Überzeugung, dass das Land zu einem Testfall für die internationale Entwicklungshilfe sowie bi- und multilaterale Zusammenarbeit geworden ist; unterstreicht dass die internationale Gemeinschaft weiter mit der afghanischen Regierung und dem Volk Afghanistans zusammenarbeiten muss, um ihre Fähigkeit unter Beweis zu stellen, den Teufelskreis aus Gewalt und Armut zu durchbrechen und dem Land die Aussicht auf dauerhaften Frieden und nachhaltige Entwicklung zu eröffnen fordert Rat und Kommission auf, eine Initiative für einen internationalen Rat auf den Weg zu bringen, dem die wichtigsten Geber und UN-Organisationen angehören möglicherweise unter Leitung der UN-Mission in Afghanistan sowie auf der Grundlage des Konzepts der UN-Kommission zur Friedenskonsolidierung, damit die verschiedenen Anstrengungen für den Wiederaufbau in Afghanistan miteinander in Einklang gebracht werden können;
- 3. verweist auf die anhaltenden Folgen der Kriege, die in diesem Land stattgefunden haben auf die Millionen Opfer, Kriegsversehrten, Flüchtlinge und Vertriebenen sowie auf die materiellen Kosten auf Grund der Zerstörung fast aller wichtigen Infrastrukturen;
- 4. verurteilt auf das Schärfste den Terroranschlag gegen die indische Botschaft in Kabul am 7. Juli 2008, der mehr als 40 Todesopfer, unter ihnen 4 Mitarbeiter der Botschaft, gefordert hat; spricht den Familienangehörigen, Verwundeten und der afghanischen und indischen Regierung sein tief empfundenes Mitgefühl aus;
- 5. ist der Auffassung, dass die Beziehungen zwischen Afghanistan und Pakistan, die in den vergangenen sechzig Jahren zumeist angespannt waren und nun sogar eine Bedrohung für die weltweite Sicherheit darstellen, zu einem erheblichen Teil Ursache der Instabilität in der Region sind, und ist deshalb der Auffassung, dass zur Stabilisierung der Region umfassende Maßnahmen in Bezug auf diese Beziehungen ergriffen werden müssen; ist jedoch der Auffassung, dass die beiden Länder ohne das aktive Engagement und die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht in der Lage sein werden, sich aus diesem schwierigen bilateralen Verhältnis zu befreien; fordert die Völkergemeinschaft auf Maßnahmen einzuleiten und zu unterstützen, durch die die Spannungen zwischen Afghanistan und Pakistan abgebaut werden, einschließlich eines langfristigen Programms zur Stabilisierung und Entwicklung der Grenzregion, in das beide Seiten einbezogen werden;
- 6. begrüßt die Anstrengungen und die Fortschritte, die seit 2002 vom afghanischen Volk und den Institutionen des Landes bei der Schaffung eines Rechtsstaats und beim Aufbau von Demokratie und Stabilität erzielt wurden; betrachtet diese Errungenschaften als außerordentlich wichtig mit Blick auf die strukturellen Probleme wie fehlende Rechtsstaatlichkeit und mangelnde Achtung der Menschenwürde, die Afghanistan unter sowjetischer Herrschaft sowie zu Zeiten der Taliban gekennzeichnet haben
- 7. ist insbesondere der Auffassung, dass die massive Beteiligung der Bevölkerung an den verschiedenen Wahlen im Land davon zeugt, dass die Frauen und Männer in Afghanistan bereit sind, zum Aufbau eines Landes beizutragen, das auf den Grundsätzen einer aktiven und partizipativen Demokratie beruht; betont, dass diese Wahlen in der Region und in den Ländern, die schwere bewaffnete Konflikte erleben, Maßstäbe gesetzt haben;
- 8. betont, dass die afghanischen Institutionen weiter gegen jegliche Form der Korruption kämpfen und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Bedingungen der Bevölkerung ergreifen müssen;
- 9. stellt fest, dass die Europäische Union in Afghanistan in erster Linie als humanitäre Organisation bekannt ist, ist jedoch der Auffassung, dass die Europäische Union auch als ein Akteur mit stärkerem politischen Einfluss wahrgenommen werden muss; fordert die Kommission daher auf, Strategien vorzuschlagen, wie die Europäische Union unter Berücksichtigung der natürlichen Souveränität des afghanischen Volkes ihre Außenwirkung verstärken kann, wenn sie die Handlungskompetenz der zivilen, politischen und administrativen Gremien stärkt, bis die Strukturen der Regierung mehr Stabilität und Kontinuität aufweisen;
- 10. betont, dass die internationale Gemeinschaft ihre Bemühungen um die Bereitstellung effizienter und nachhaltiger ziviler Hilfe besser koordinieren muss; fordert deshalb einen ausgewogenen Haushalt, in dessen Rahmen ausreichende Mittel für den zivilen Wiederaufbau und die humanitäre Hilfe bereitgestellt werden, da die Herstellung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung ist;
- 11. begrüßt, dass auf der genannten Internationalen Konferenz vom 12. Juni 2008 nicht nur weitere 21 Milliarden Dollar zugesichert, sondern auch Mittel und Wege erörtert wurden um die internationale Hilfe effizienter und prioritätengerechter zu gestalten und Korruption zu verhindern;
- 12. betont, dass eine deutliche Stärkung des politischen Willens und Engagements erforderlich ist und dass damit nicht nur die Bereitschaft, ungeachtet nationaler Vorbehalte zusätzliche Truppen in die schwierigsten Gebiete zu entsenden, einhergehen muss, sondern auch sofortige und verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet des zivilen Wiederaufbaus, um die Erfolge zu festigen und das Vertrauen der afghanischen Bevölkerung langfristig und nachhaltig wiederherzustellen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Operation "Enduring Freedom" als kontraproduktiv wahrgenommen werden könnte, wenn der militärische Druck auf die Rebellen nicht von verstärkten politischen Bemühungen begleitet wird, durch die die afghanischen Staatsorgane alle Teile der Bevölkerung erreichen, die die Verfassung anerkennen und die Waffen niederlegen; stellt in diesem Zusammenhang ferner fest, dass die humanitäre Gemeinschaft - UNO und nichtstaatliche Organisationen - ihre Zusammenarbeit intensivieren, Adhoc-Initiativen unterlassen und Bereitschaft sowie die Planung für Notfälle entwickeln müssen;
- 13. betont, dass die Europäische Union die Erfahrungen und das Fachwissen ihrer Missionen sowie der Mitgliedstaaten, die bereits auf dem afghanischen Gebiet in militärischer oder ziviler Form präsent sind, für den Prozess der Stabilisierung und des Wiederaufbaus Afghanistans nutzen sollte;
- 14. unterstützt die Bemühungen der NATO-Truppen zur Verbesserung der Sicherheitslage des Landes und zur Bekämpfung des lokalen und internationalen Terrorismus und ist der Auffassung, dass die Präsenz dieser Truppen unabdingbar ist, um die Zukunft des Landes sicherzustellen;
- 15. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus, des religiösen Extremismus, des ethnischen Extremismus, des ethnischen Separatismus sowie aller Handlungen zu unterstützen mit denen die territoriale Integrität, die Einheit des Staates und die nationale Souveränität Afghanistans untergraben werden sollen;
- 16. weist darauf hin, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Afghanistan beim Aufbau eines eigenen Staates mit stärkeren demokratischen Institutionen unterstützen sollten, die in der Lage sind, die nationale Souveränität, die Einheit des Staates, die territoriale Integrität, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sowie den Wohlstand des Volks von Afghanistan zu gewährleisten, und die die historischen, religiösen spirituellen und kulturellen Traditionen aller ethnischen und religiösen Gemeinschaften, die auf afghanischem Gebiet leben, respektieren;
- 17. verweist darauf, dass der Wiederaufbau in ganz Afghanistan wichtig ist, dass jedoch in den paschtunisch dominierten Gebieten bei der Verteilung der Hilfe und der Sicherheit besondere Probleme bestehen; fordert deshalb, dass der Wiederaufbau in Südafghanistan beschleunigt wird;
- 18. weist darauf hin, dass die Europäische Union europäische Investoren, die am Wiederaufbau Afghanistans beteiligt sind, fördern und sie darin unterstützen sollte, vor Ort Präsenz zu zeigen und ihre Wirtschaftstätigkeit dort zu entwickeln;
- 19. verweist darauf, dass die Hauptprobleme des Landes in der Wiederherstellung der Sicherheit und in der Schaffung eines funktionierenden Staates zu sehen sind; stellt fest dass die Sicherheitsprobleme Afghanistans mehr umfassen als einen Krieg gegen den Terror und daher mehr als eine militärische Lösung erfordern; unterstreicht, dass Sicherheit eine Grundvoraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit ist, die wiederum eine für die menschliche Entwicklung günstige Atmosphäre schafft, und dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit als wichtiges Mittel für mehr Entscheidungsfreiheit dazu dienen kann die Menschen besser zu befähigen, ein sinnvolles und gesundes Leben zu führen, wenn dies durch Maßnahmen ergänzt wird, die darauf abzielen, wieder einen funktionierenden Staat zu schaffen, um die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen zu sichern und gleiche Chancen für die Menschen zu gewährleisten;
- 20. begrüßt die im "Afghanistan Compact" formulierte Verpflichtung, "auf ein stabiles und wohlhabendes Afghanistan mit guter Regierungsführung und Schutz der Menschenrechte für alle im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit hinzuarbeiten"; ist der Meinung, dass es in Anbetracht des Fehlens eindeutiger Schwerpunkte bzw. einer klaren Rangfolge hilfreich gewesen wäre, in diesem Vertrag Leitlinien für das Erreichen dieser ehrgeizigen Ziele zu formulieren, und betont daher, dass Geber die Abstimmung ihrer Programme auf diese Prioritäten auf zentraler Ebene sowie auf Ebene der Provinzen gewährleisten und sicherstellen müssen, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind und effektiv vergeben werden;
- 21. hebt hervor, dass unbedingt ein ausgewogenes und tragfähiges Konzept für die Reform des Sicherheitssektors erarbeitet werden muss, das die Bildung einer Berufsarmee und professioneller Polizeikräfte vorsieht; betont, dass das afghanische Justizsystem dringend Investitionen benötigt und dass es dringend erforderlich ist, den Schwerpunkt auf die Verbesserung seiner Kapazitäten und seiner Leistungsfähigkeit zu legen;
- 22. lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass das Ergebnis der Bemühungen um eine Polizeireform in den vergangenen fünf Jahren trotz einiger Erfolge insgesamt enttäuschend war und ein Beleg für die großen Schwierigkeiten ist, mit denen die internationale Gemeinschaft vor Ort beim Aufbau von Institutionen konfrontiert ist; appelliert an die internationale Gemeinschaft im Allgemeinen und an die Polizeimission der Europäischen Union im Besonderen, ihre Bemühungen um die Entwicklung eigener afghanischer Polizeikräfte, die sich durch die Achtung der Menschenrechte und des Rechtsstaats auszeichnen sollten, fortzusetzen;
- 23. verweist darauf, dass das EUPOL-Mandat Aufgaben umfasst, um "die Verknüpfungen zwischen der Polizei und dem weiter gefassten Bereich der Rechtsstaatlichkeit [zu] unterstützen", und fordert den Rat und die Kommission daher auf, ihre jeweiligen Aktivitäten weiterhin eng abzustimmen, um zu gewährleisten, dass die EU-Maßnahmen kohärenter und effizienter sind; erachtet es als ebenso wichtig, dass die Europäische Union die für EUPOL vorgesehenen personellen und finanziellen Mittel erheblich aufstockt; betont, dass Bemühungen um die Polizeireform ohne eine umfassende Reform des Innenministeriums, die zuallererst eine politische Aufgabe und weniger ein technisches Problem darstellt, zum Scheitern verurteilt sind, und misst deshalb einem anderen Ziel von EUPOL, nämlich der Überwachung, Unterstützung, Beratung und Ausbildung auf der Ebene des afghanischen Innenministeriums sowie der Regionen und Provinzen große Bedeutung zu; bringt seine Unterstützung für das mit 2,5 Millionen EUR ausgestattete Programm im Rahmen des Stabilitätsinstruments5 zum Ausdruck, bei dem es um Maßnahmen zur Reform der Verfahren für die Bestellung von Richtern und Staatsanwälten geht, und erwartet, dass dieses Pilotprojekt dazu führen wird, ein grundlegendes und langfristiges Reformprogramm für das Justizsystem für 2009 zu entwickeln;
- 24. verweist darauf, dass die EUPOL-Mission über zehn Monate nach ihrem Start am 15. Juni 2007 noch nicht ihre volle Stärke erreicht hat, und stellt fest, dass sie selbst bei voller Besetzung nur über 195 Personen verfügen wird, die hochrangige Entscheidungen in Kabul und in den Zentren der Provinzen überwachen; nimmt die jüngste Erklärung des afghanischen Außenministers zur Kenntnis, wonach im Land dringend mindestens 700 zusätzliche Ausbilder benötigt werden; nimmt ferner zur Kenntnis, dass dieser Mangel dazu beigetragen hat, dass es in der Polizei mehr Todesfälle als in der Armee gibt; weist darauf hin, dass die deutsche Regierung angeboten hat, ihren eigenen Beitrag von 60 auf 120 Ausbilder aufzustocken, wenn andere EU-Länder ähnliche Zusagen abgeben; fordert eine bessere Koordinierung der Bemühungen der Europäischen Union und der USA, was die Ausbildung der afghanischen Zivilpolizei anbelangt;
- 25. fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Rahmen des Hilfsprogramms für Afghanistan für die Reform des Rechtssystems einzusetzen, um die Justiz in Afghanistan in Gestalt ihrer wichtigsten Organe, insbesondere des Obersten Gerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums, zu professionalisieren und dadurch die Rechte der Angeklagten zu wahren, schutzbedürftigen Gruppen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen und das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten; fordert, dass die Einhaltung der Resolution 062/149 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe eine der Prioritäten der europäischen Bemühungen um eine Reform der Justiz in Afghanistan darstellt;
- 26. hält es für sehr wichtig, dass sich die PRT auf konkrete Ziele in den Bereichen Sicherheit, Ausbildung und Zusammenarbeit mit der afghanischen Polizei und dem afghanischen Militär konzentrieren und den Einfluss der Zentralregierung in unsicheren Gebieten fördern; betont, dass die Rolle der PRT neu definiert werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung und den gegenseitigen Austausch bewährter Verfahren; ist davon überzeugt, dass, wenngleich Sicherheit und Entwicklung in Afghanistan einander wechselseitig bedingen, eine klare Abgrenzung zwischen militärischen und humanitären Maßnahmen besteht, die auch beibehalten werden sollte, und dass die Sicherheits- bzw. Entwicklungsfachleute ihre fachliche Erfahrung daher nach bestem Vermögen nutzen sollten; ist der Auffassung, dass die Zahl der Afghanen, die in den PRT tätig sind, erheblich angehoben werden sollte und dass die Eigenverantwortung weitestgehend gestärkt werden sollte;
- 27. befürwortet nachdrücklich die dringend gebotene Entwicklung und Stärkung der entstehenden afghanischen Zivilgesellschaft, die viel Zeit und Mühe erfordern, geht es doch darum, bei der breiten Bevölkerung schrittweise ein Bewusstsein für die Bedeutung von Menschenrechten, Demokratie und Grundrechten und insbesondere Gleichberechtigung, Bildung und Schutz der Minderheiten zu entwickeln; betont, dass sich nur in einem politischen Umfeld, das durch stabile und effiziente Institutionen und gut organisierte Parteien gekennzeichnet ist, eine starke Zivilgesellschaft entwickeln kann ist der Auffassung, dass die internationale Gebergemeinschaft finanzielle und technische Hilfe für lokale Aussöhnungsprojekte bereitstellen sollte, um die in der afghanischen Gesellschaft vorherrschende Kultur der Gewalt zu überwinden; ist der Ansicht, dass die Europäische Union die afghanische Zivilgesellschaft stärker unterstützen muss; betont die Notwendigkeit, das afghanische Parlament und die afghanische Zivilgesellschaft vollständig in die Planung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Europäischen Union einzubeziehen, insbesondere bei Vorschlägen für Länderstrategiepapiere und jährliche Aktionspläne;
- 28. ist der Auffassung, dass die afghanische Zivilgesellschaft nur dann erfolgreich gestärkt werden kann, wenn alle ethnischen und religiösen Gruppen vertreten sind und Gehör finden was auch die Zusammenarbeit mit traditionellen Stammesführern einschließt (wie bereits in Form der so genannten "Tribal Liaison Offices" praktiziert);
- 29. betont, dass die Freiheit der Medien von ausschlaggebender Bedeutung für die Schaffung einer demokratischen Gesellschaft ist; ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Angriffe auf Journalisten und fordert die zuständigen afghanischen Stellen auf, diesen Verstößen gewissenhaft nachzugehen; begrüßt die Arbeit der unabhängigen Medien in Afghanistan, die nach Jahrzehnten, in denen keinerlei Meinungsfreiheit herrschte, wieder einen Hort des Pluralismus im Bereich der Information bilden; betrachtet Pressefreiheit und Meinungsfreiheit als unabdingbare Voraussetzungen für die gesellschaftliche Entwicklung des Landes und die Beziehungen zwischen Afghanistan und der Europäischen Union; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich Präsident Karzai am 15. Dezember 2007 geweigert hat, den Entwurf des zuvor in beiden Kammern des Parlaments gebilligten neuen Mediengesetzes zu unterzeichnen; fordert den Präsidenten auf, den Status des Mediengesetzentwurfs zu erläutern, und erinnert an die von der Regierung im "Afghanistan Compact" eingegangene Verpflichtung, "unabhängige und pluralistische" Medien aufzubauen; äußert sich besorgt über den Zustand des Rechts auf freie Meinungsäußerung, das durch die Urteile gegen unabhängige Journalisten und Blogger gefährdet ist, und fordert die afghanische Regierung auf, sich dafür einzusetzen, allen Bürgern Afghanistans tatsächliche Meinungsfreiheit, angefangen mit der Verteidigung der Internetfreiheit, zu gewährleisten;
- 30. betont, wie wichtig ein zukunftsorientiertes Gesetz über Massenmedien für die Entwicklung einer integrativeren, toleranteren und demokratischeren Gesellschaft ist, die den religiösen und kulturellen Werten des Landes Rechnung trägt und die Arbeit und die Unabhängigkeit der Medien nicht unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit oder Religion und Kultur beschneidet;
- 31. ist besorgt um die körperliche Unversehrtheit von Frau Malalai Dschoja, Mitglied des Unterhauses (Wolesi Jirga), und fordert die afghanische Regierung auf, für ihren Schutz zu sorgen; fordert die afghanischen Behörden auf, Latif Pedram, den Gründer der Nationalen Kongresspartei Afghanistans, aus dem Hausarrest zu entlassen, die Anklage gegen ihn fallen zu lassen und seine Sicherheit zu gewährleisten;
- 32. bekräftigt seinen Appell an die afghanischen Behörden, das Moratorium für die Todesstrafe einzuführen; ist zutiefst besorgt um das Leben von Perwiz Kambakhsh und Dutzenden anderen, denen in einem Justizsystem, das noch kein faires Verfahren gewährleisten kann, die Todesstrafe droht, und fordert Präsident Karzai auf, ihre Strafen umzuwandeln;
- 33. begrüßt die in Afghanistan erzielten Fortschritte im Hinblick auf den Frauenanteil in der Politik; bringt seine Solidarität mit allen Frauen zum Ausdruck, die in dem Land für die Verteidigung und Förderung ihrer Rechte eintreten; ist weiterhin besorgt über die enormen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, die sehr niedrige Alphabetisierungsrate von Frauen, die - kulturell bedingten - Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen und Mädchen, sowohl was die Verweigerung des Zugangs von Frauen zu grundlegenden Leistungen wie medizinische Versorgung und Bildung durch Familienmitglieder und Gemeinschaften als auch das Fehlen von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die hohe Zahl von Fällen häuslicher Gewalt und Diskriminierung anbelangt; betont, dass in die Rechts- und Politikreform einzubindende Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Frauen dringend erforderlich sind fordert den Rat und die Kommission auf, eine solche Initiative aktiv zu unterstützen und Mittel für Maßnahmen im Hinblick auf die vermehrte Einschulung von Mädchen und Einstellung weiblicher Lehrkräfte bereitzustellen, die dazu beitragen, dass das Land die Fähigkeit zum Schutz der Rechte von Frauen, Mädchen und Kindern entwickeln kann, da auch letztere Opfer von häuslicher Gewalt, kulturell bedingter sexueller Ausbeutung sowie Ausbeutung durch Arbeit und Menschenhandel sind; fordert außerdem besondere Maßnahmen, um die Probleme, denen afghanische Frauen im Gesundheits- und Bildungssektor ausgesetzt sind, anzugehen;
- 34. verweist auf die Tatsache, dass das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen seit März 2002 3,69 Millionen afghanische Flüchtlinge bei der Rückkehr nach Afghanistan unterstützt und damit die größte Rückführungsoperation in seiner Geschichte begleitet hat, dass aber trotz dieser Rückführungen immer noch etwa 3,5 Millionen registrierte und nicht registrierte Afghanen in Pakistan und Iran leben; ist besorgt über den Rückgang der Finanzmittel für afghanische Flüchtlinge und unterstreicht dass die Fortführung eines erfolgreichen Repatriierungsprogramms wahrscheinlich teurer werden wird, da die in Pakistan und Iran verbliebenen Flüchtlinge über weniger Mittel und schwächere Bindungen an Afghanistan verfügen als die früher zurückgekehrten Menschen; betont, dass die sichere und freiwillige Rückkehr afghanischer Flüchtlinge und Vertriebener eine vorrangige Aufgabe für Afghanistan und die internationale Gemeinschaft bleibt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für die Wiedereingliederung der Flüchtlinge aufzustocken
- 35. bringt seine tiefe Sorge über den stetig wachsenden Opiumanbau und -handel zum Ausdruck, die schwerwiegende politische Folgen und gravierende Auswirkungen auf die nationale Sicherheit in Afghanistan und den Nachbarländern haben; weist darauf hin dass die Opiumwirtschaft nach wie vor eine Quelle für Korruption ist und öffentliche Institutionen untergräbt, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Justiz; da es keine auf der Hand liegende schnelle Lösung gibt und repressive Maßnahmen, die auf die Vernichtung der Ernte abzielen, für sich allein genommen nicht die erwarteten Ergebnisse zeitigen können, ergeht der Appell an die internationale Gemeinschaft und die afghanische Regierung, eine langfristige Strategie zu entwickeln, die in erster Linie auf eine umfassende ländliche Entwicklung, einschließlich Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und funktionierender Verwaltungseinrichtungen, abzielt; begrüßt den verstärkten Dialog zwischen Afghanistan, dem Iran und der internationalen Gemeinschaft zu der Frage, wie die Opiumherstellung und der Opiumexport reduziert werden können;
- 36. fordert die US-Regierung auf, ihre Politik der Vernichtung der Ernte aufzugeben, insbesondere das Versprühen von Roundup aus der Luft, da diese Substanz erhebliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit mit sich bringt und das Vorgehen gegen Mohnbauern nur die Vorbehalte gegen die Präsenz internationaler Truppen nährt;
- 37. ist besorgt über die erheblichen sozialen und gesundheitlichen Probleme, die durch Drogenabhängigkeit allgemein ausgelöst werden, sowie über die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für drogenabhängige afghanische Frauen im Besonderen; verweist auf eine Untersuchung des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, nach der es in Afghanistan 920 000 Drogenkonsumenten gibt darunter 120 000 Frauen; weist nachdrücklich auf die in der Untersuchung enthaltene Feststellung hin, dass die afghanische Gesellschaft Drogenabhängigkeit nicht als soziales, sondern als individuelles Problem wahrnimmt und dass viele Frauen Drogen zu medizinischen Zwecken konsumieren, um verschiedene körperliche und psychische Probleme zu lindern oder zu heilen; stellt fest, dass es zwar schwere Strafen für den Anbau, den Schmuggel und den Konsum von Drogen gibt, dass die afghanische Regierung gegenwärtig jedoch nicht in der Lage ist, einschlägige Gesetze auch anzuwenden fordert die afghanische Regierung und die Völkergemeinschaft nachdrücklich auf, geeignete Programme, Maßnahmen und Sensibilisierungskampagnen zu erarbeiten, zu finanzieren und umzusetzen, die auf abhängige Frauen und ihre Familien ausgerichtet sind;
- 38. unterstützt die Bemühungen der Kommission, einen Beitrag zur Unterstützung Afghanistans zu leisten, und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Finanzhilfe der Europäischen Union für Afghanistan, insbesondere des Beitrags der Kommission zu den Treuhandfonds, regelmäßig zu bewerten, um mehr Transparenz zu erreichen ersucht die Kommission dringend, das Parlament angemessen über die Ergebnisse einer solchen Evaluierung auf dem Laufenden zu halten;
- 39. verweist auf die Initiative des Europäischen Parlaments, im Rahmen des Haushaltsplans 2008 gemeinsam mit Parlamenten in Drittstaaten den Aufbau von Demokratie zu unterstützen, und beschließt, dies zum Aufbau von Kapazitäten und für fachliche Hilfe zu nutzen, wodurch das afghanische Parlament besser befähigt werden soll gesetzgeberisch tätig zu sein und die Exekutive zu überwachen, insbesondere durch Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, vor allem der Rechte der Frau;
- 40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Afghanistan zu übermitteln.
- 1 ABl. C 287E vom 24.11.2006, S.176.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0485.
- 3 ABl L 139 vom 31.5.2007, S. 33.
- 4 ABl L 295 vom 14.11.2007, S. 31.
- 5 Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 1).