Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den nächsten Schritten für die Reflexions- und Analysephase zur Zukunft Europas

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. Juni 2006 angenommen.

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3348 - vom 6. Juli 2006.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten eine konkrete Debatte über die Zukunft der Europäischen Union eingeleitet worden ist, an der sich sowohl die politischen Akteure als auch die Bürger beteiligen, wobei jedoch noch nicht überall in der Union eine umfassende Debatte eingeleitet worden ist, insbesondere nicht in all den Mitgliedstaaten, die den Verfassungsvertrag noch nicht ratifiziert haben,

B. in der Erwägung, dass die Organe der Europäischen Union einen Beitrag zu dieser Debatte leisten, indem sie Diskussionsforen - einschließlich Online-Foren - an ihren Arbeitsorten sowie an ausgewählten Orten in den Mitgliedstaaten veranstalten, wobei jedoch der gegenwärtige Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion noch keine breitere Öffentlichkeit in der Union erreicht hat,

C. in der Erwägung, dass am 8. und 9. Mai 2006 mit einer gemeinsamen Sitzung der Mitglieder des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der Union die interparlamentarische Dimension dieser Debatte eröffnet wurde,

D. in der Erwägung, dass eine dringende Notwendigkeit besteht, dass diese Debatte die Bürger in sämtlichen Mitgliedstaaten erreicht, vor allem in denjenigen, die den Verfassungsvertrag noch nicht ratifiziert haben und vorher ein Referendum abhalten wollen,

E. in der Erwägung, dass am 9. Mai 2006 in Estland die Billigung des Verfassungsvertrags durch das Parlament erfolgte und dies hoffentlich in Kürze auch in Finnland erreicht werden wird,

F. in der Erwägung, dass damit die Zahl der Länder, die den Verfassungsvertrag ratifiziert haben, auf 16 steigen würde, während zwei Länder wegen des negativen Ausgangs eines Referendums dazu nicht in der Lage sind und andere Länder zögern, den Ratifizierungsprozess einzuleiten oder fortzusetzen, mit dem Ergebnis, dass dieser Prozess inzwischen in den meisten der restlichen Mitgliedstaaten ins Stocken geraten ist,


1 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 88.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0027.