Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Elektro- und Elektronikgeräte)
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Themenbereich
Elektro- und Elektronikgeräte
(Komitologieausschuss für die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro - und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und die Richtlinie 2002/95/EG * zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS))
ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich einen/eine Vertreter/in zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.