Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um mehrere Gremien ergänzt worden. Die Benennungen für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz" sollen insgesamt anhand der folgenden Gesamtliste durchgeführt werden.
Als Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinatoren betreffend die Gremien der Kommission und des Rates können zwei Bundesratsbeauftragte benannt werden.
I. Gremien der Kommission
- 1. Veterinärpharmazeutischer Ausschuss
- 2. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss)
- 3. Zulassungsverfahren Novel-Food-Verordnung
- 4. Arbeitsgruppe "Platform of European Market Surveillance Authorities in Cosmetics (PEMSAC)"
- 5. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss)
- 6. Arbeitsgruppe "Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände in Lebensmitteln"
- 7. Arbeitsgruppe "CAFAB" (Novel Food Working Group) - Arbeitsgruppe für neu(artig)e Lebensmittel
- 8. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (Komitologieausschuss) mit den STALUT-Sektionen:
- a) Allgemeines Lebensmittelrecht (horizontale Fragen)
- b) Biologische Sicherheit der Lebensmittelkette
- c) Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette (absichtlicher oder zufälliger Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln)
- d) Kontrollen und Einfuhrbedingungen
- e) Tierernährung und weitere Expertengruppen
- f) Tiergesundheit und Tierschutz
- - Bereich: Tiergesundheit
- - Bereich: Tierschutz
- 9. Leiter der Veterinärdienste (CVO)
- 10. Arbeitsgruppe "Lebensmittelkontaktmaterialien"
- 11. Arbeitsgruppe "Agrarkontaminanten"
- 12. Arbeitsgruppe "Industrie- und Umweltkontaminanten"
- 13. Arbeitsgruppe "Health Claims"
- 14. Arbeitsgruppe "Diätetische Lebensmittel"
- 15. Arbeitsgruppe "Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln"
- 16. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
- 17. Arbeitsgruppe "Zoonosen"
- 18. Arbeitsgruppe "Nahrungsergänzungsmittel und Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln"
- 19. Arbeitsgruppe "Gebühren für amtliche Kontrollen"
- 20. Arbeitsgruppe "Veterinärrecht" (Öffentliche Gesundheit)
- 21. Arbeitgruppe "Veterinärkontrollen"
- 22. Arbeitsgruppe "Mikrobiologische Normen"
- 23. Regelungsausschuss zur Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
II. Gremien des Rates
- 1. Arbeitsgruppe "Agrarfragen (Futtermittel)"
- 2. Leiter der Veterinärdienste (CVO)
- 3. Arbeitsgruppe "Tierschutz"
- 4. Arbeitsgruppe "Lebensmittel"
- 5. Arbeitsgruppe "Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln"
- 6. Arbeitsgruppe "Lebensmittelbedarfsgegenstände"
- 7. Arbeitsgruppe "Lebensmittelinformationsverordnung"
- 8. Arbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen (Öffentliche Gesundheit)
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Arbeitsgruppen und Sektionen unter Abschnitt I Ziffern 1 bis 8 Buchstabe f und Ziffern 10 bis 23 sowie unter Abschnitt II Ziffern 1 und 3 bis 8 jeweils eine/n Bundesratsbeauftragte/n zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen. Für die Gremien unter Abschnitt I Ziffer 9 und unter Abschnitt II Ziffer 2 kommt die Benennung von jeweils zwei Bundesratsbeauftragten in Betracht.
Die Benennungen werden zum 1. Januar 2011 wirksam.