Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie)
Der vom Bundesrat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 800/13(B) , Ziffer 68) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich:
Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie Hessen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LMR Dr. Stephan von Keitz) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.