Der Bayerische Ministerpräsident München, 10. September 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Impuls zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden: Steuerliche Förderung jetzt!" mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 980. Sitzung am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates "Impuls zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden: Steuerliche Förderung jetzt!"
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Das von knapp 200 Staaten unterzeichnete Abkommen von Paris, das darauf gerichtet ist, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, ist ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik. Deutschland beansprucht mit ehrgeizigen CO₂-Minderungszielen eine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel. Klimaschutz dient dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Klimaschutz ist vor allem auch der Verantwortung für unseren Planeten geschuldet. Klimaschutz bietet nicht zuletzt auch Chancen für die deutsche Wirtschaft, die mit Innovationen in grünen Technologien punkten kann.
- 2. Ein Klimaschutzgesetz, das die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft überträgt, mag zwar verbindliche Leitlinien für künftiges Regierungshandeln beim Klimaschutz festlegen, dadurch wird jedoch konkret noch keine einzige Tonne CO₂ eingespart. Vielmehr müssen zusätzliche Maßnahmen für weniger CO₂-Emissionen ergriffen werden. Die Menschen, gerade die junge Generation, erwarten von der Politik, dass sie entschlossen handelt.
- 3. Eine umfassende Klimaschutzstrategie beinhaltet nicht nur, die Dekarbonisierung der Energiegewinnung konsequent voranzutreiben, sondern auch Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenziale zu heben. Gerade im Gebäudealtbestand, insbesondere in den vor dem Jahr 1977 und somit vor dem Inkrafttreten der Ersten Wärmeschutzverordnung errichteten Gebäuden, bestehen dabei erhebliche Energieeinsparpotenziale. Gebäude sind in Deutschland für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich, so dass ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand einen substanziellen Beitrag dazu leisten kann, dass Deutschland seine Klimaschutzziele auch tatsächlich erreicht. Allerdings reicht die aktuelle Sanierungsrate von jährlich rund einem Prozent bei weitem nicht aus, rechtzeitig die notwendigen CO₂-Minderungen umzusetzen. Aus Sicht des Bundesrates müssen dazu mehr private Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierung angestoßen werden. Mit Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudemodernisierungsmaßnahmen, die die bestehenden KfW-Förderprogramme zu einem schlüssigen Gesamtkonzept ergänzt, könnte die Sanierungsrate des Gebäudebestandes deutlich erhöht werden.
- 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung zu erarbeiten. Der Fokus sollte dabei auf einer Förderung von Eigenheimbesitzern liegen, die Aufwendungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Ergänzend sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Gebäudeerwerb sowie im Rahmen von Generalsanierungen verbessert werden.
- 5. Nach Auffassung des Bundesrates kann eine steuerliche Förderung nur dann erfolgreich sein, wenn sie Breitenwirkung entfaltet. Der Grundsatz der Freiwilligkeit energetischer Gebäudemodernisierungsmaßnahmen muss dabei zwingend erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen bei der Entscheidung über die Fördervoraussetzungen insbesondere auch Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt werden.