Punkt 56 der 983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019 Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Überarbeitung und Aktualisierung der 10. BImSchV und erkennt das Interesse der Bundesregierung an, rasch europäisches Recht umzusetzen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
- 2. Der Bundesrat stellt aber in diesem Zusammenhang fest, dass der aktuelle Zeitdruck die Diskussion und Beschlussfassung über weitergehende Änderungen der 10. BImSchV verhindert.
- 3. Der Bundesrat sieht in der Nutzung alternativer Kraftstoffe einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, insbesondere wenn sie auf Abfall- und Reststoffen basieren, wie es das "Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050" auch vorsieht. Diese inhaltlichen Vorgaben sind nicht alleine in der 10. BImSchV zu regeln und müssen den Anforderungen des Freihandels entsprechen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, innerhalb eines Jahres darzustellen, mit welchen rechtlichen Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene fortschrittliche Biokraftstoffe, erneuerbare nicht biogene Kraftstoffe oder ihre Kombination in den Verkehr gebracht werden dürfen. Fahrzeugspezifische Ausnahmen (beispielsweise nur für den Schiffsverkehr) sollen dabei auch in Betracht gezogen werden. Insgesamt soll dabei sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030 erfüllt werden und mit hoher Sicherheit gewährleistet werden kann, dass indirekte Landnutzungsänderungen beispielsweise durch die Ausdehnung der Anbauflächen von Ölpalmen vermieden werden.