Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission
Punkt 11 der 918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 8 der Bundesratsdrucksache 758/1/13 die folgende Ziffer beschließen:
8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für die Umsetzung der Maßgaben aus Artikel 14 hinsichtlich Wärme- und Kälteplanung Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Kommunen ermächtigen, kommunale Wärmeplanungen einzuführen. Kommunale Wärmeplanungen dienen wie der Quartiersansatz dazu, die wärmetechnische Gebäudesanierung einerseits und die effiziente Restwärmeversorgung andererseits vor Ort zusammenzuführen mit dem Ziel, im Dialog mit den kommunalen Akteuren die kosteneffizienteste Form der CO₂-Minderung im Wärmesektor vor Ort zu entwickeln. Insbesondere ist dafür das Fördervolumen für integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte deutlich auszuweiten und ein spezifisches Anforderungsprofil für kommunale Wärmeplanungen und deren Umsetzung aufzustellen.