933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Abschnitt I Absatz 2 Satz 5, Absatz 4, Zur Begründung Nummer 1 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Nummer 2 Satz 5, 7, Nummer 6 Satz 2 - neu
- a) Abschnitt 1 ist wie folgt zu ändern:
- 1.aa) In Absatz 2 Satz 5 sind nach den Wörtern "in der allgemeinen Versorgung" die Wörter ", im industriellen Bereich und in der Objektversorgung" einzufügen.
- 2.bb) In Absatz 4 sind die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Moderne stromgeführte kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel an die schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Damit leistet die KWK auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung ist dabei, dass die KWK-Anlagen an ein Wärmenetz oder ein entsprechend ausgelegten Wärmespeicher angeschlossen sind. Die gespeicherte Wärme kann dann unabhängiger von der Stromproduktion abgerufen werden."
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- 3.aa) In Nummer 1 ist dem Absatz 3 folgender Satz anzufügen:
"Die Höhe des Zuschlags ist so zu bemessen, dass auch weiterhin der wirtschaftliche Betrieb von Neu- und Bestandsanlagen ermöglicht wird."
- bb) Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:
- 4.aaa) Satz 5 ist wie folgt zu fassen:
"Die Rahmenbedingungen müssen durch die KWKG-Novelle so angepasst werden, dass eine Abschaltung und Stilllegung von hocheffizienten Bestandsanlagen vermieden wird."
- 5.bbb) Satz 7 ist wie folgt zu fassen:
"Eine Verdrängung der hocheffizienten KWK-Anlagen durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme muss auch aus Klimaschutzgründen vermieden werden."
- 6.cc) In Nummer 6 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
"Bei Ersatzinvestitionen muss die Eigenstromerzeugung zumindest in der Größenordnung der zu ersetzenden Anlage auf Neuanlagen übertragen werden können."
Folgeänderung:
Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:
In der Begründung zu Nummer 2 ist Satz 3 wie folgt zu fassen:
"Dies sind sowohl die Bestandsanlagen in der allgemeinen Versorgung, die die Wärmeversorgung großer Stadtgebiete sicherstellen, sowie Anlagen im industriellen Bereich und in der Objektversorgung."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:
Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen ist auch in den Einsatzgebieten der Objektversorgung und im industriellen Bereich unter den aktuellen Rahmenbedingungen für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen nur schwierig darstellbar. Ein entsprechender Hinweis ist daher aufzunehmen.
Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb:
Die KWK leistet durch seine flexiblen Einsatzmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, dieser Aspekt sollte berücksichtigt werden. Zudem werden KWK-Anlagen häufig auch im Bereich der Objektversorgung und im industriellen Bereich flexibel eingesetzt. Eine Beschränkung auf große Wärmeversorgungs-Systeme ist daher zu eng gefasst.
Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe aa:
Es sollte hervorgehoben werden, dass Neu- und Bestandsanlagen für die Zielerreichung von Bedeutung sind.
Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa:
Auch die Förderung von Anlagen der Objektversorgung und im industriellen Bereich ist von Bedeutung. Eine offenere Formulierung, nicht zu sehr eingeschränkt auf die Fernwärmeversorgung, ist zwingend notwendig.
Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreibachbuchstabe bbb:
Auch die Förderung von Anlagen der Objektversorgung und im industriellen Bereich ist von Bedeutung. Eine offenere Formulierung, nicht zu sehr eingeschränkt auf die Fernwärmeversorgung, ist zwingend notwendig.
Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe cc:
Eine solche Übertragung gibt wesentliche Anreize, um Ersatzinvestitionen bei KWK-Anlagen vorzunehmen.
B
- 7. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.