Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, die vielfältigen Aktionen und Programme auf regionaler und nationaler Ebene zu einer konzertierten Aktion zu verknüpfen, um durch gleichgerichtete Maßnahmen den Herausforderungen des Klimawandels bestmöglich begegnen zu können.
- 2. Der Bundesrat begrüßt mithin grundsätzlich die Zielsetzung des Weißbuchs, die Anpassung an den Klimawandel durch einen europäischen Aktionsplan zu koordinieren.
- 3. Der Bundesrat hält es für notwendig, regionale und lokale Akteure eng zu beteiligen und durch Anreize nicht nur finanzieller Art die Umsetzungsebenen zu zielgerichtetem Handeln zu motivieren.
- 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Raumplanung in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt. Denn eine Kompetenz der EU ergibt sich aus den EU-Verträgen nicht. Auch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ändert daran nichts. Deshalb ist der im Weißbuch verwendetete Begriff "Raumplanungskonzept" (wie unter Gliederungspunkt 2.1, 4. Absatz (Satz 4)) unangebracht.
Ebenfalls abzulehnen ist die vorgesehene Festlegung von Leitlinien, die sicherstellen, dass den Auswirkungen des Klimawandels bei der Durchführung der Raumplanungspolitiken Rechnung getragen wird (Gliederungspunkt 3.2.5, 1. Absatz (Satz 13f.)).
- 5. Nach Auffassung des Bundesrates wird in Gliederungspunkt 2.2 im zweiten Absatz durch die Verwendung des Begriffs "Fehlanpassung" ein falsches Signal an die von funktionierenden Hochwasserschutzanlagen abhängigen Menschen der deutschen Küstenniederung gesendet. Die Länder vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass der Schutz der Menschen vor Hochwasser Priorität hat. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in diesem Zusammenhang von "sorgfältigen Anpassungen" der Hochwasserschutzanlagen gesprochen wird.
- 6. Der Bundesrat hält die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für wichtige lokale Akteure, die nicht nur vom Klimawandel durch Änderungen der natürlichen Rahmenbedingungen erheblich betroffen sind und zu Anpassungen herausgefordert werden, sondern auch einen wichtigen Teil zur Minderung des Klimawandels beitragen können. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass auch mit der Umsetzungsphase ab 2013 das bewährte Prinzip einer Anreizpolitik weiterverfolgt und nicht durch ordnungspolitische Maßnahmen, z.B. im Rahmen von Cross Compliance, ersetzt wird.
- 7. Neben den unter Gliederungspunkt 3.2.2 im Bereich Landwirtschaft genannten Zielen und Aktionen sind für die Land- und Forstwirtschaft weitere spezifische Handlungsbereiche zu berücksichtigen:
- - gezielte Nutzung und weitere Erforschung der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und einer effizienten, dezentralen Energiegewinnung;
- - gezielte Anwendung bodenschonender, humusmehrender Bewirtschaftungsverfahren, z.B. die Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland sowie Anwendung nichtwendender Bodenbearbeitungsverfahren, Zwischenfruchtanbau oder Direktsaatverfahren im Ackerbau;
- - Entwicklung von Anpassungsmechanismen an den Klimawandel, z.B. durch Züchtung und Erforschung stresstoleranter Kulturpflanzen für die verschiedenen Klimazonen;
- - Sensibilisierung der Land- und Forstwirte für die Folgen des Klimawandels in Bildung und Beratung, z.B. durch Aufzeigen von Klimamodellen und den damit verbundenen, möglichen Handlungsstrategien für die Zukunft.
- 8. Der Bundesrat stellt fest, dass Wald- und Forstwirtschaft angesichts der besonderen Betroffenheit auf Grund langer Produktionszeiträume, der bestehenden Ausgangslage und des prognostizierten Ausmaßes des Klimawandels im Weißbuch zu wenig berücksichtigt werden. Angesichts der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedeutung des Forstsektors bittet er daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen für eine angemessene Berücksichtigung von "Wald- und Forstwirtschaft im Klimawandel" auf europäischer und nationaler Ebene einzusetzen.
- 9. Der Bundesrat bekräftigt die bereits in seiner Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erhobene Forderung (BR-Drucksache 102/08(B) , Ziffer 21), bei der Verwendung der Versteigerungserlöse auch Mittel für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen für die vom Klimawandel besonders betroffene Land- und Forstwirtschaft vorzusehen.
- 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, strikt darauf zu achten, dass ein europäischer Aktionsrahmen dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung trägt. Darüber hinaus sollten vorhandene Infrastrukturen und Mechanismen genutzt und ggf. ausgebaut und nicht neue Parallelstrukturen geschaffen werden.