Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksachen 19/15128, 19/15230 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines BundesKlimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 19/14337 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.12.19
Initiativgesetz des Bundestages
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt."
2. Dem § 4 Absatz 5 werden die folgenden Sätze angefügt:
"Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Hat sich der Deutsche Bundestag nach Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang der Rechtsverordnung nicht mit ihr befasst, gilt seine Zustimmung zu der unveränderten Rechtsverordnung als erteilt."
3. In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "nach diesem Gesetz" durch die Wörter "nach den Absätzen 1 und 2" ersetzt.
4. § 12 wird wie folgt geändert:
- a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"Darüber hinaus können der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung durch Beschluss den Expertenrat für Klimafragen mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen."
- b) In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort "Dritter" die Wörter "sowie personenbezogener Daten" eingefügt.
5. In § 13 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Länder und Gemeinden" durch die Wörter "Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände" ersetzt.