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Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Weiterentwicklung der digitalen Agenda der Kommission durch Vorlage der Mitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. Er bekräftigt die Aussage der Kommission, dass Europa auf dem Weg in eine neue digitale Zukunft die Führung übernehmen und seine Zukunft gestalten muss.
- 2. Der Bundesrat teilt die Mission der Kommission, dass eine erfolgreiche Digitalisierung nur dann gelingen kann, wenn der Mensch im Mittelpunkt steht und die Digitalisierung auf dem europäischen Wertekanon fußt. Er unterstützt nachdrücklich die Zielsetzung einer Technologie im Dienste der Menschen, einer fairen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie einer offenen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft.
- 3. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er sich bereits frühzeitig für faire Spielregeln eines demokratischen Miteinanders eingesetzt hat, wie beispielsweise für eine Kennzeichnungspflicht für "Social Bots" (BR-Drucksache 519/18(B) ), die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses bei Messengerdiensten (BR-Drucksache 145/17(B) ) und einen nachhaltigen Wettbewerb auf dem Markt für elektronische Kommunikation bei gleichzeitiger Verbesserung der Gigabitinfrastruktur und Konnektivität als Garant für Resilienz und Sicherheit (BR-Drucksache 537/16(B) ).
- 4. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission sich in ihrer strategischen Weiterentwicklung auch weiterhin der Nachhaltigkeit der IKT-Wirtschaft widmet. Dabei gilt es jedoch, neben einer Initiative für nachhaltige Rechenzentren und der GreenData4All-Initiative weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer bestmöglichen Nutzung der Digitalisierung für den Umwelt- und Klimaschutz führen können. Der Bundesrat regt an, die betroffenen Branchen eng in einen entsprechenden Prozess einzubinden, um Lösungen zu finden, die aus regulatorischer und unternehmerischer Sicht sinnvoll sind.
- 5. Der Bundesrat betont besonders die Bedeutung der digitalen Aus- und Weiterbildung als weiteren Schwerpunkt. Die Stärkung der digitalen Kompetenz wird als eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung für den Menschen und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft angesehen. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang die vorgesehene Unterstützung der Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen und betont hier ausdrücklich die geplante Einrichtung und Förderung von "European Digital Innovation Hubs" als zielführende Maßnahme. Zur erfolgreichen Umsetzung regt der Bundesrat einen engmaschigen Austausch zwischen der Kommission und der Bundesregierung unter Einbezug der Länder an. Aus Sicht des Bundesrates ist besonders auf eine transparente Ausgestaltung des Auswahlprozesses zu achten.
- 6. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in der Mitteilung zur europäischen Datenstrategie vorgesehenen Überlegungen, die dazu dienen sollen, nicht personenbezogene Daten im Dienste von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt besser zu nutzen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass grundsätzlich die Bereitstellung neuer Daten auch durch die öffentliche Hand erforderlich ist, betont aber, dass entsprechende neue Pflichten sorgfältig insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit zu prüfen sind. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Kommission, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen und ihnen Vertrauen entgegenbringen werden, wenn sie zuversichtlich sind, dass bei jeder Weitergabe personenbezogener Daten in der EU die strengen EU-Datenschutzvorschriften strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und insbesondere für eine rasche Verabschiedung der geplanten ePrivacy-Verordnung einzusetzen, um die Rechtssicherheit für Unternehmen der elektronischen Kommunikation sowie für Endnutzerinnen und Endnutzer zu erhöhen.
- 7. Der Bundesrat regt an, neben den genannten Schlüsselmaßnahmen auch Maßnahmen zur Digitalisierung der Regionen aufzunehmen und diese strategisch und programmatisch auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen zu verankern. Die Digitalisierung der Regionen erfordert einen koordinierten und abgestimmten strategischen Ansatz, der über die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur und Konnektivität hinausgeht.
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- 8. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.