879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stimmt mit der zentralen Aussage des Abschlussberichts der EU zum "Forest-Focus"-System überein, dass "Forest Focus" insgesamt als erfolgreich zu bewerten ist. Es hat zu einem europaweit koordinierten und umfassenden forstlichen Umweltmonitoring geführt. Die Ergebnisse stellen einen wichtigen Datenpool für die Erfassung von Veränderungen der forstlichen Umweltbedingungen dar und sind insbesondere im Hinblick auf die Klimaveränderungen und die Klimafolgenforschung von zentraler Bedeutung. Sie dienen der forstlichen Grundlagenforschung und sind zugleich für praxisrelevante Aussagen beispielsweise in Fragen der nachhaltigen Forstwirtschaft von großer Bedeutung.
- 2. Nach Ansicht des Bundesrates stellt der Abschlussbericht aber gerade den Nutzen des Level-II-Systems unzureichend dar. Die langfristigen und kontinuierlichen Untersuchungen an diesen Intensivuntersuchungsflächen in Kombination mit den periodischen Erhebungen im Level-I-System sind wesentliche Grundlage für die Bewertung von Waldökosystemen unter dem Einfluss von Stoffeinträgen und der Klimaveränderungen.
Zu Recht wird im Bericht darauf hingewiesen, dass es weiterer intensiver Forschung bedarf, um weiterhin aussagekräftige Schlussfolgerungen für die EU-Ebene abzuleiten.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass gerade auch im Hinblick auf die laufende Debatte um das Grünbuch "Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel" (BR-Drucksache 104/10 (PDF) ) weiterhin ein eigenständiges Waldmonitoring für forstwirtschaftliche Belange und forstpolitische Aussagen notwendig ist.
- 4. Der Bundesrat erachtet daher die Fortführung eines europaweit einheitlichen forstlichen Umweltmonitorings für sinnvoll und unbedingt geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der EU darauf hinzuwirken, dass das Waldmonitoring auf EU-Ebene, auch angesichts der Vorarbeiten und der langfristigen Daten aus dem "Forest-Focus"-System, fortgeführt und eine ausreichende Finanzierung durch die EU sichergestellt wird.
B
- 5. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.