Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage des Grünbuches der Kommission:
"Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik". Es wird eine Strategie aufgezeigt, wie bei gleichzeitiger Steigerung von Wohlstand und Beschäftigung die Treibhausgasemissionen verringert, der Einsatz erneuerbarer Energien gesteigert sowie Energieeinsparungen und die Energieeffizienz in der EU vorangebracht werden können. Die Vorgabe, bei der Neukonzeption energiepolitischer Strategien die Preisentwicklung auf den Energiemärkten zu berücksichtigen und mit einer differenzierten Analyse einen Preisanstieg zu verhindern oder abzumildern sowie größere Kosteneffizienz zu erreichen, wird unterstützt.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Beratungen zum Grünbuch und dem Umsetzungsprozess folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- - Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung der Energieeffizienz müssen weiterhin die zentralen Bausteine der Strategie zur Minderung der Treibhausemissionen sein. Erneuerbare Energien haben den Vorteil, dass sie überall in der EU verfügbar sind, auf breite Akzeptanz stoßen und perspektivisch die Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr relativ kostengünstig sicherstellen können. Ihre Preise bleiben insbesondere unabhängig von verknappungsbedingten Preissteigerungen auch langfristig kalkulierbar. Daher ist es erforderlich, bei den Zielvorgaben für 2030 ein ambitioniertes Ziel für erneuerbare Energien festzulegen. Ein CO₂-Minderungsziel allein reicht nicht aus. - Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO₂eq bieten keine Anreize für langfristige Investitionen in kohlenstoffarme Technologien. Daher ist eine zeitnahe Reform des EU-ETS notwendig, um hinreichend Planungssicherheit für langfristige Investitionen in kohlenstoffarme Technologien herbeizuführen.
- - Die von der Kommission im Kapitel 3.3 des Grünbuchs geforderte Ermöglichung der Förderung von unkonventionellem Erdgas wird vom Bundesrat in dieser Form abgelehnt. Der Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten ist so lange nicht vertretbar, wie Wissenslücken nicht abschließend geschlossen sind.
- - Insbesondere darf die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels der Fracking-Technologie nur dann ermöglicht werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht mit schädlichen Umweltauswirkungen, insbesondere einer nachteiligen Beeinflussung des Wasserhaushalts, verbunden ist und ihre Nutzung nicht zu einer Erhöhung der THG-Emissionen im Vergleich zu konventionellem Erdgas führt.
- - Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Entschließung vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 754/12(B) ).
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich, sich dafür einzusetzen, dass innerhalb eines europäischen Strommarktdesigns die Möglichkeit des Erhalts und der Weiterentwicklung der im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Prinzipien des Einspeisetarifs und des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien gewährleistet bleibt. Sie wird daher gebeten, zeitnah - vor Veröffentlichung der von der Kommission angekündigten Leitlinien - in diesem Sinne die Kommission zu unterrichten.