Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 21. April 2008 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
- Zu Ihrer Bitte um Stellungnahme der Bundesregierung zu der "Entschließung des Bundesrates zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes" (BR-Drs. 661/06(B) ) teile ich folgenden Sachstand mit:
Die Reform der Kleinbetriebsbetreuung kann als abgeschlossen betrachtet werden. Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) ist für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten im Einvernehmen mit den Ländern und im Konsens mit den Sozialpartnern bei allen Berufsgenossenschaften (mit Ausnahme der See-BG) seit Anfang 2005 bis Anfang 2007 sukzessive in Kraft getreten. Die von den Ländern geforderten Evaluationen sind im Gange. Sie werden von einem Beirat begleitet, an dem auch die Länder beteiligt sind.
Die Unfallversicherungsträger haben die Reform der Regelbetreuung größerer Betriebe bereits eingeleitet. Dabei geht es darum, die bestehenden Einsatzzeitregelungen zu überprüfen und einheitlicher als bisher zu gestalten. Die Reform sollte bis Ende 2008 zum Abschluss kommen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Rechtsvereinfachung durch die Unfallversicherungsträger verzögert. Die Länder haben daher für eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Gesamtreform bis Ende 2010 votiert (Beschluss des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 2./3. April 2008).