847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Bewertung der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) als weitgehend positiv. Die OMK hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2000 und der Straffung im Jahr 2005 ("Streamlining") als Plattform für den Austausch von Erfahrungen der Mitgliedstaaten und das voneinander Lernen grundsätzlich bewährt.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die bisherige OMK zu verbessern: Die aussagekräftigere soziale Folgenabschätzung und ein Mainstreaming sozialer Belange in andere Politikbereiche unterstreichen, dass bei der Realisierung des Binnenmarkts die soziale Dimension vollständig berücksichtigt werden muss. Nach Ansicht des Bundesrates wird aber die bisherige OMK durch Zentralisierung und Aufweichung der Kompetenzverteilung zugunsten der Kommission maßgeblich verändert. Das Setzen von quantifizierten Zielen, die stärkere Überwachung und die verstärkte Bewertung der Fortschritte auf EU-Ebene sowie die Kompetenz der Kommission, Empfehlungen für gemeinsame Grundsätze zu erlassen, verändern auf bedenkliche Weise die Grundphilosophie der OMK als freiwilliges voneinander Lernen. Deshalb wird der Bundesrat die weitere Entwicklung der OMK Sozialschutz besonders kritisch beobachten.
- 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die gemäßigte Form der OMK im Bereich der Bildung, wie sie in Nummer 4.1 des Arbeitsprogramms des Rates zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (2002/C 142/01) vom 14. Juni 2002 festgelegt wurde, beibehalten wird und dass mit der Verstärkung der OMK für Sozialschutz und soziale Eingliederung keine Modifikation der OMK im Bildungsbereich verbunden ist.
- 4. Der Bundesrat betont, dass insbesondere auch die Armutsbekämpfung durch eine umfassende Beschäftigungspolitik durch die Mitgliedstaaten Ziel eines aktivierenden Sozialstaats sein muss. Er stimmt der Aussage zu, dass Armut Kinder mehr trifft als andere Bevölkerungsgruppen. Grundsätzlich kann Kinderarmut maßgeblich durch Beschäftigung der Eltern im Arbeitsmarkt verhindert und bekämpft werden.
- 5. Bezüglich des angekündigten Vorschlags für eine Empfehlung über die aktive Eingliederung erinnert der Bundesrat daran, dass der Qualitätsrahmen mit methodischen Leitlinien für die Festlegung, Überwachung und Bewertung von Qualitätsstandards freiwillig bleiben muss und nicht zu zusätzlichen Kontrollmaßnahmen und Berichtspflichten führen darf (vgl. BR-Drucksache 865/07(B) , Ziffer 55). Er betont, dass die Empfehlung des Rates vom 27. Juli 1992 über die Annäherung der Ziele und Politiken im Bereich des sozialen Schutzes die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festsetzung eines Mindesteinkommens hervorhebt. Die Definition der arbeitsmarktfernen Personen ist ebenso Sache der Mitgliedstaaten.
- 6. Der Bundesrat lehnt eine Verpflichtung der Länder oder Kommunen, lokale Aktionspläne zu erstellen, ab, da sonst eine OMK auf Ebene der Länder geschaffen würde. Bisher läuft der Prozess ausschließlich zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, wobei es die Bundesregierung ist, die u. a. die Länder gemäß den föderalen Strukturen beteiligt.
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- 7. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.