Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, zu dem Bericht gemäß § 47l GWB wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Bericht insgesamt
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt im Jahr 2013 und die damit in der Zwischenzeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffene Markttransparenz. Mit Engagement und hoher Aufmerksamkeit können mit diesem System regionale Preisvergleiche angestellt und mögliche Einsparpotenziale proaktiv genutzt werden.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgegebenen und etablierten hochautomatisierten Prozesse und Abläufe regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Echtzeitvorgaben von fünf Minuten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 MTS-Kraftstoff-Verordnung in der täglichen Praxis auch tatsächlich eingehalten werden. In der Vergangenheit sind zahlreiche Verbraucherbeschwerden eingegangen, nachdem die gemeldeten Preisdaten im System nicht den an den Tankstellen angezeigten Verkaufspreisen entsprachen. In diesem Zusammenhang regt der Bundesrat an, eine zentrale Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise direkt bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einzurichten.
- 3. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung für faire und transparente Kraftstoffpreise (BR-Drucksache 870/11(B) -) und fordert die Bundesregierung auf, eine weitergehende Marktregulierung durch die gesetzliche Beschränkung auf eine Preiserhöhung je Kalendertag (bei beliebig vielen möglichen Preissenkungen) nach österreichischem Vorbild erneut zu prüfen.