Der Deutsche Bundestag hat in seiner 95. Sitzung am 11. April 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/9078 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften - Drucksache 19/8038 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.05.19
Erster Durchgang: Drucksache. 006/19 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Dem § 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz vornehmen."
2. § 10 Absatz 2 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
"Sie hat Informationsmaterial bereitzustellen, in dem auch auf die Möglichkeit einer Sperrung hingewiesen wird. Die antragstellende Person ist auf das vorhandene Informationsmaterial hinzuweisen."
3. Die Überschrift des Abschnitt es 5 wird wie folgt gefasst:
"Abschnitt 5
eID-Karte-Register".
4. § 19 wird wie folgt geändert:
- a) In der Überschrift, in Absatz 1, 2 Satz 1 sowie in den Absätzen 3 und 4 wird jeweils das Wort "eID-Karten-Register" durch das Wort "eID-Karte-Register" ersetzt.
- b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort "eID-Karten-Behörden" durch das Wort "eID-Karte-Behörden" ersetzt.