Bundesministerium der Finanzen Berlin, 16. April 2018
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017
- 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen AusgabeAnsatz laut Haushaltsplan 2017 T€ bewilligte
über-/außer
planmäßige
Ausgabe
T€1 2 3 4 02
0212Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag684 01 Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages ...........88.097 4.400 Erhöhung der Zahl der im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sowie der Zahl der Abgeordneten auf Grund des Ergebnisses der Bundestagswahl am 24. September 2017. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 50 Absatz 1 und 2 Abgeordnetengesetz. 05 Auswärtiges Amt 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität 687 32 Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland ......1.6000 .......... 320.000 Mehrbedarf zur Bewältigung der humanitären Notsituation im Zuge der
Rückeroberung von Mossul, Irak (100 Mio. €). Bewältigung von humanitären Notsituationen in verschiedenen Krisenregionen (200 Mio. €). Bewältigung der humanitären Notsituation von Flüchtlingen und anderen humanitär Hilfsbedürftigen in Libyen (20 Mio. €). Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. und 27. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.687 34 Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten
Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das
Auswärtige Amt.......316.000. 150.000 Mehrbedarf zur Stabilisierung von Mossul und Umgebung, Irak (50 Mio. €). Maßnahmen für Schutz, Versorgung und freiwillige Rückkehr von Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in und aus Libyen sowie Unterstützung zur Stabilisierung aufnehmender Gemeinden (100 Mio. €). Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. und 27. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 0504 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland 687 20 Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG 135.000 4.980 Leistungen für deutsche Auslandsdienstlehrkräfte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 7 Absatz 1 i. V. m. § 11 ASchulG. 06 Bundesministerium des Innern 0601 Gesellschaft und Verfassung 532 44 Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen,
insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale
Gedenkveranstaltungen156 28 Finanzierung der Nachrufe zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Bundesminister Wolfgang Bötsch. 0619 Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1.306........... 2.554 Externe Unterstützungsleistungen zur IT-Konsolidierung. 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 0714 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 632 01 Verwaltungskostenerstattung an Länder 9.200.......... 8.000 Zunahme umfangreicher und komplexer Verfahren im Rahmen des
Kostenausgleichs in Staatschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Absatz 7 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen vom 20. Juni 1977, zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. Januar 2012.08 Bundesministerium der Finanzen 0813 Zollverwaltung 688 04 Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen
worden sind, einschließlich der Zinsen gem. Art. 11 der Ratsverordnung
1150/20002.000 1.199 Abführung von nicht vereinnahmten Zöllen an die Europäische Union. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 13 der EU-Ratsverordnung 609/2014 vom 26. Mai 2014. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 0903 Energie und Nachhaltigkeit 661 22 Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
"CO₂-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe - Abwicklung...455.000 15.783 Höherer Bedarf auf Grund eines höheren Zuschussbedarfs der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Finanzierung der in der Vergangenheit (bis
einschließlich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des
CO₂-Gebäudesanierungsprogramms. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem geltenden Mandatarvertrag über die Abwicklung der bundesverbilligten Programme "Energieeffizient Bauen" und "Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden" (EBS).11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 632 11 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 6.500.000 300.000 Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.681 12 Arbeitslosengeld II ...........21.000000 ....... 600.000 Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach
dem SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 19 SGB II. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 636 17 Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung ....64.000 300 Deckung der Kosten aus der Übernahme der Defizitdeckung für die
umlagefinanzierte Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung durch den Bund. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 30 Gesetz zur Neuregelung der
Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland - HZvG.636 82 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet .........9.270092 .... 120.000 Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung für den Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Bundeszuschuss Ost). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
7. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.636 85 Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen ......1.270000 ..... 19.500 Mehrbedarf auf Grund höherer Bedarfsmeldungen der Bundesländer für das 4. Quartal 2017 und höherer Fallzahlen in den Jahresabrechnungen 2016 der Länder für Rentenversicherungsbeiträge, die von den Trägern der Werkstätten für
behinderte Menschen für die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten
Menschen abgeführt werden. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 SGB VI.17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien 632 01 Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. 38.340 5.177 Ruherechtsentschädigungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Abs. 1 Gräbergesetz.632 07 Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes .......315.000....... 124.824 Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die überplanmäßigen Ausgaben dienen einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe (74.824 T€) ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 681 02 Elterngeld ...6.400.000 140.000 Höherer Bedarf insbesondere auf Grund höherer Geburtenentwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 685 01 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen
......155.309.........9.290 Höhere Ausgaben zur Leistung von Zuweisungen an die Conterganstiftung. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 13 Conterganstiftungsgesetz.
- 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VEAnsatz VE laut
Haushalts
plan 2017
T€bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€1 2 3 4 06 Bundesministerium des Innern 0619 Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern 518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement659 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 135 T€ Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 137 T€ Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 139 T€ Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 141 T€ Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 107 T€ Anmietung von weiteren Räumlichkeiten zur Unterbringung von neuen
Beschäftigten des Beschaffungsamtes des BMI.07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 0718 Bundesamt für Justiz 518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement866 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 182 T€ Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 185 T€ Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 188 T€ Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 191 T€ Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 120 T€ Anmietung von Räumlichkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben im
Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).09
0917Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundeskartellamt518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement3.240 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 108 T€ Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 324 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 216 T€ Anmietung von Büroflächen im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements (ELM) zur Unterbringung der Geschäftsstelle der Monopolkommission.21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit2112 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit518 02 üpl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement534 96 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 32 T€ Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 32 T€ Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 32 T€ Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten für Personal zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO).