COM (2018) 771 final
Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat hat die Investitionsoffensive der EU und die Bestrebungen der Kommission, Investitionsklima und Investitionstätigkeit innerhalb der EU zu verbessern, positiv begleitet (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 580/14(B) ).
- 2. Er teilt die Einschätzung, wonach Investitionen für die makroökonomische Erholung wesentlich sind. Die Investitionsoffensive der EU hat zur Verbesserung des Investitionsumfeldes beigetragen und die gesamtwirtschaftliche Investitionstätigkeit gefördert. Sie hat Wachstumsimpulse gesetzt, Beschäftigung geschaffen, die Kohäsion der EU gestärkt und auch zur Stabilisierung der Euro-Zone beigetragen.
- 3. Er teilt weiter die Einschätzung, dass die zentralen europäischen Vorhaben zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration wie die Strategie für den digitalen Binnenmarkt, die Kapitalmarktunion und die Energieunion auch zu einer wesentlichen Steigerung der Investitionstätigkeit führen dürften.
- 4. Der Bundesrat begrüßt die zunehmende Bedeutung des Europäischen Semesters und der länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
- 5. Er stellt fest, dass die in der Mitteilung geschätzten makroökonomischen Auswirkungen auf die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der EU allein auf der dritten Säule der Investitionsoffensive - der erwarteten Beseitigung oder Verringerung bestehender Investitionshemmnisse in den Mitgliedstaaten - beruhen.
- 6. Der Bundesrat sieht in der dritten Säule der Investitionsoffensive allerdings Entwicklungspotenzial. Der Abbau von Investitionshemmnissen in den Mitgliedstaaten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen daher künftig ihre Anstrengungen intensivieren, um zur Verbesserung des Investitionsklimas und zur Förderung von Investitionen beizutragen.
- 7. Der Bundesrat wiederholt die in seiner Stellungnahme vom 21. September 2018 zum Verordnungsvorschlag zur Aufstellung des Programms "InvestEU" geäußerte Kritik (BR-Drucksache 271/18(B) ), dass weder in dieser Mitteilung noch in den Veröffentlichungen der Europäischen Investitionsbank empirisch fundierte Aussagen über Risikostreuung, Mitnahmeeffekte und die regionale Verteilung getroffen werden.
- 8. Er stellt in Deutschland eine gut funktionierende Zusammenarbeit des EFSI mit den regionalen Förderbanken fest. Dadurch können alle regionalen Förderbanken von EU-Garantien profitieren und diesen Vorteil an Unternehmen weitergeben. Der indirekte Zugang zu EU-Garantien über den Europäischen Investitionsfonds (EIF) bzw. die Europäische Investitionsbank (EIB) sollte auch weiterhin möglich sein.
- 9. Die Projektauswahl des EFSI muss nach strengen Kriterien erfolgen. Dabei sollten die Sicherung eines europäischen Mehrwertes, die Förderung von ökologisch nachhaltigem Wachstum, die Aktivierung von weiteren privaten Investitionen sowie das Zusätzlichkeitskriterium weiterhin zwingende Kriterien sein. Der Bundesrat unterstützt die Konzeption des EFSI, wonach nur solche Projekte zu finanzieren sind, deren Finanzierung am Markt nicht möglich gewesen wäre.
Hierauf hat er bereits in seiner Stellungnahme vom 4. November 2016 (BR-Drucksache 518/16(B) ) hingewiesen.
- 10. Der Bundesrat erwartet eine unabhängige Evaluation der Wirkung des EFSI. Er fordert eine Veröffentlichung der Projektkennzahlen nach Mitgliedstaaten und Regionen (Länder, NUTS 1, Sektoren und Finanzierungsmittelquellen).
- 11. Er begrüßt die von der EIB mittlerweile vorgenommene Veröffentlichung der EFSI-Bewertungsmatrix für genehmigte EIB-Finanzierungen. Damit wird die Transparenz bezüglich der konkret geförderten Projekte erhöht. Der Bundesrat erwartet ferner, dass die Erkenntnisse des speziell zum EFSI angefertigten Berichts des Europäischen Rechnungshofes und darüber hinaus die Ergebnisse der umfassenden und unabhängigen Evaluation des EFSI in die künftige Ausrichtung des Fonds "InvestEU" einbezogen werden.
- 12. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.