Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Die mit dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht ist nach Auffassung des Bundesrates ein notwendiger Schritt hin zur Schaffung einer Bankenunion. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass nationale Zuständigkeiten bei der Bankenaufsicht ein länderübergreifendes, koordiniertes und entschlossenes Vorgehen bei der Restrukturierung von Banken verhindern können.
- 2. Mit der Verordnung sollen die bislang nationalen Befugnisse im Bereich der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen werden. Der Bundesrat erneuert seine Bedenken, dass die EZB nur unter bestimmten Voraussetzungen eine durchsetzungsfähige Aufsicht ausüben kann. Hierzu gehört die Schaffung eines europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes, das es ermöglicht, Banken im Ernstfall tatsächlich abwickeln zu können. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung einen solchen einheitlichen Abwicklungsmechanismus in Europa bislang blockiert.
Zu den Voraussetzungen für eine funktionierende Bankenunion gehört ferner die Einrichtung eines europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsfonds, der über eine Bankenabgabe gespeist wird (BR-Drucksache 408/13(B) ). Nur so lässt sich nach Auffassung des Bundesrates verhindern, dass weiter der Steuerzahler für die Stabilisierung notleidender Banken aufkommen muss.
- 3. Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ursprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiter mit Nachdruck dazu auf, sich in den europäischen Gremien dafür einzusetzen, dass das gesamte, für die Schaffung einer europäischen Bankenunion erforderliche Instrumentarium schnellstmöglich zusammen mit der europäischen Bankenaufsicht einsatzbereit ist.