Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz
(Biozid-Meldeverordnung - ChemBiozidMeldeV)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 24. August 2006 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:

Der Bundesrat hat auf seiner 810. Sitzung vom 29.04.2005 der Biozid-Meldeverordnung in der von der Bundesregierung vorgelegten Fassung zugestimmt. Ergänzend hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefaßt:

"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die EU-Kommission auf die bestehenden Probleme bei der Notifizierung von Wirkstoffen im Zusammenhang mit den Verordnungen (EG) Nr. 1896/2000 und 2032/2003 hinzuweisen und sich ggfs. dafür einzusetzen, dass die Regelungslücke geschlossen wird, die es Herstellern, Importeuren oder Inverkehrbringern während der Übergangsfristen ermöglicht, ohne Beteiligung an einem kostenaufwändigen Notifizierungs- oder Zulassungsverfahren weiterhin am Markt teilzunehmen, während andere Unternehmen diese Kosten zu tragen haben."

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Zugrunde liegendes EG-Recht

Die EU-Kommission hat aufgrund der entsprechenden Vorschriften der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ("Biozid-Richtlinie") ein Zehn-Jahresarbeitsprogramm erlassen, mittels dessen alte Biozid-Wirkstoffe überprüft werden sollen. Die entsprechenden Vorschriften wurden in mehreren Verordnungen, insbesondere den in der BR-Entschließung zitierten Verordnungen, niedergelegt. Nur solche alten Wirkstoffe, die für das Zehn-Jahresarbeitsprogramm notifiziert worden sind, dürfen noch über den 1. September 2006 hinaus als Wirkstoffe in Biozid-Produkten in den Verkehr gebracht und verwendet werden. Drucksache 108/05(B) HTML PDF

"Trittbrettfahrer-Problem"

Die Bundesratsentschließung greift das auch von der betroffenen Wirtschaft kritisierte Trittbrettfahrer-Problem auf: Die oben ausgeführte weitere Verkehrsfähigkeit für notifizierte alte Wirkstoffe gilt nicht nur für denjenigen, der die Notifizierung vorgenommen hat, sondern für jeden, der den betreffenden Wirkstoff als solchen oder in Biozid-Produkten in den Verkehr bringt. Die Notifizierer beklagen, dass ihnen durch die Notifizierung Kosten entstanden sind; andere Unternehmen, die denselben Wirkstoff handeln und verwenden, profitieren von der erfolgten Notifizierung, beteiligen sich aber nicht an den Kosten.

Haltung der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist auf den Sitzungen der für die Umsetzung der EG-Biozid-Richtlinie zuständigen Behörden vertreten und hat sich intensiv an der Diskussion um die Ausgestaltung des Zehn-Jahresarbeitsprogramms, insbesondere auch zur Trittbrettfahrer-Problematik beteiligt. Obwohl die Kommission großes Verständnis für die betroffenen Hersteller aufbringt, hat sich ihre Haltung, die sich auf ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 1999 stützt, in den letzten Jahren nicht geändert: Die Biozid-Richtlinie verfolgt das Ziel, Mensch und Umwelt vor den Risiken, die aus der Verwendung von Bioziden entstehen, zu schützen. Wenn ein entsprechendes Risiko erkannt wird, können Maßnahmen gegen einzelne Biozid-Wirkstoffe oder Biozid-Produkte erlassen werden. Dagegen hat die Kommission aber keine rechtlichen Möglichkeiten gegen individuelle Firmen vorzugehen, wenn diese sich nicht an der Notifizierung eines "erlaubten" Wirkstoffs beteiligt haben. Da die Kommission zudem nicht ermächtigt ist, sich diese fehlenden rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen, sind weitere Interventionen in dieser Sache nicht zielführend.