Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 22. August 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, nach Artikel 107 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zu berichten.
In der Anlage übersende ich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht.*