Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Stahlindustrie in Deutschland mit ihren rund 86.000 Beschäftigten ein Werkstofflieferant mit zentraler Bedeutung für die industriellen Wertschöpfungsketten in Deutschland ist. Sie ist notwendig und unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Industrie.
- 2. Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass Tausende von Arbeitsplätzen in der deutschen und europäischen Stahlindustrie aktuell in Gefahr sind. Einerseits bestehen auf den internationalen Stahlmärkten, insbesondere in China, massive Überkapazitäten, mit der Folge, dass chinesische Stahlprodukte zu sehr niedrigen und gedumpten Preisen in den EU-Markt drängen. Andererseits dürfen die Reform des Treibhausgas-Emissionshandels und veränderte energiepolitische Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene nicht dazu führen, dass besonders effiziente Stahlwerke mit zusätzlichen Kosten belastet werden.
- 3. Der Bundesrat spricht sich für faire Wettbewerbsbedingungen der heimischen Stahlindustrie im globalen Wettbewerb aus. Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssen so gesetzt werden, dass sowohl Investment-Leakage als auch Carbon-Leakage an den Stahlstandorten in Europa und Deutschland zuverlässig vermieden wird. Die EU hat sich zum Ziel einer Reindustrialisierung Europas bekannt. Dieses Ziel darf nicht durch falsche Rahmenbedingungen und eine mangelnde Abwehr von gedumpten Stahlimporten gefährdet werden.
- 4. Der Bundesrat spricht sich für freien und fairen Handel aus und lehnt Protektionismus ab. Der Wettbewerb muss jedoch von den Marktteilnehmern WTO-konform ausgetragen werden.
- 5. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission für den Erhalt einer starken Stahlindustrie einzusetzen. Insbesondere bittet der Bundesrat die Bundesregierung,
- a) sich für eine wirkungsvoll ausgestaltete und effektive Außenhandelspolitik einzusetzen. Dazu gehören eine konsequente und transparente Nutzung der handelspolitischen Schutzinstrumente und deren beschleunigte Anwendung durch die Behörden. Das Prüfverfahren der Kommission bei Antidumpingverfahren muss deutlich verkürzt werden.
- b) sich dafür einzusetzen, dass die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft von der Erfüllung der fünf technischen Kriterien, die die EU selbst als Voraussetzung hierfür definiert hat, abhängig gemacht wird. Die Kommission muss alle Beteiligten frühzeitig in ihren Entscheidungsprozess über einen möglichen Marktwirtschaftsstatus Chinas einbeziehen und auch die Abstimmung mit anderen Industriestaaten in der WTO suchen.
- 6. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission unlängst neue Antidumpingverfahren zu Stahlerzeugnissen aus China eingeleitet sowie in einem weiteren Verfahren vorläufige Antidumpingzölle auf Stahlimporte aus China und Russland verhängt hat. Er sieht die getroffenen Maßnahmen und die Höhe der festgesetzten vorläufigen Antidumpingzölle jedoch nicht als ausreichend an.
- 7. Der Bundesrat spricht sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhinein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWKAnlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-WärmeKopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Bestands- und Neuanlagen auf Basis von Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.
- 8. Im Rahmen der anstehenden Novelle des EEG in Deutschland, die sich im rechtlichen Kontext der Umwelt- und Energieleitlinien der Kommission vollzieht, ist es deshalb ungeachtet der Verordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 2 KWKG erforderlich, den Fortbestand der Befreiung der Bestandsanlagen sicherzustellen. Der Bundesrat unterstützt daher die Bundesregierung bei ihren Anstrengungen, sich im Sinne des Vertrauensschutzes bei der Kommission dafür einzusetzen, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.
- 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene weiterhin für eine Energie- und Klimapolitik einzutreten, mit der die Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht werden, ohne dabei jedoch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gefährden.
Mit der Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) als zentrales, marktbasiertes Element der europäischen Klimapolitik müssen Anreize für eine kosteneffiziente Emissionsminderung geschaffen werden. Auf der anderen Seite gilt es, Standortverlagerungen von energieintensiven Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen, - so genanntes Carbon-Leakage - wirksam zu verhindern. Dies ist auch für den Erhalt der europäischen Stahlindustrie von großer Bedeutung.
Zumindest den energieeffizientesten Anlagen müssen daher auch zukünftig Emissionshandelszertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon-Leakage-Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden.
- 10. Im Sinne einer zeitnahen und verlässlichen Planung müssen deshalb die Regelungen der neuen ETS-Richtlinie schnellstmöglich geklärt werden. Insbesondere muss bis 2017 die überarbeitete Carbon-Leakage-Liste vorgelegt werden, die derzeit erst für 2019 vorgesehen ist.
Begründung:
Die Stahlbranche zählt zum industriellen Kern Europas und Deutschlands. Deutschland ist der größte Stahlhersteller in der EU und der siebtgrößte Stahlhersteller der Welt. Die Stahlindustrie ist ein Werkstofflieferant mit zentraler Bedeutung für industrielle Wertschöpfungsnetzwerke. Sie ist notwendig und unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Industrie sowie der Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort und strahlt in ihrer Wirkung weit über die Bundesrepublik nach Europa aus.
Die Branche steht vor massiven Herausforderungen, die sich im Wesentlichen auf die folgenden Problemfelder konzentrieren:
- - massive Überkapazitäten und importierter Billigstahl aus China,
- - zu lange Dauer von Antidumpingverfahren der Kommission,
- - mögliche Verleihung des Marktwirtschaftsstatus an China,
- - Verschärfung des Emissionshandels durch die Kommission sowie
- - hohe Strompreise und drohende Einbeziehung der industriellen Eigenstromerzeugung bei der EEG-Umlage.
Die Stahlindustrie befindet sich zurzeit weltweit in einer Krise aufgrund massiver Überkapazitäten weltweit und vor allem in China. Der Weltmarkt wird mit Stahlprodukten zu Niedrigstpreisen überschwemmt. Allein die Exporte chinesischer Stahlunternehmen erreichten in 2015 rund 112 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: die Stahlnachfrage in der gesamten EU beläuft sich auf nur 150 Millionen Tonnen. Mit ihren gedumpten bzw. subventionierten Produkten behindert die chinesische Stahlindustrie den fairen Wettbewerb. Notwendig ist daher eine europäische Außenhandelspolitik, deren Instrumente wirkungsvoll ausgestaltet sind und effektiv eingesetzt werden. Das bisherige handelspolitische Instrumentarium der EU ist im Vergleich zu anderen Weltregionen zu schwerfällig. Erst bei Nachweis einer erheblichen Schädigung über einen Zeitraum von 12 Monaten werden Klageverfahren von den EU-Behörden überhaupt akzeptiert. So dauert es in der EU ca. rund 20 Monate und damit doppelt so lang wie in den USA, bis effektive Gegenmaßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie greifen. Die Verfahren müssen daher deutlich verkürzt werden.
Das EU-Handelsschutzinstrumentarium würde durch die Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China noch weiter geschwächt. Handelsschutzrechtliche Maßnahmen würden aufgrund der dann unterschiedlichen Berechnungsmethodik an Wirkung verlieren. Am 11. Dezember 2016 läuft die in Artikel 15 des WTO-Beitrittsprotokolls festgelegte Klausel aus, die es ermöglicht, China als Nichtmarktwirtschaft zu behandeln. Die Kommission untersucht derzeit die daraus zu ziehenden Konsequenzen. Die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft muss von der Erfüllung der fünf technischen Kriterien abhängig sein, die die EU selbst als Voraussetzung hierfür definiert hat.
Bei der letzten Überprüfung durch die Kommission hatte China nur eines von fünf Kriterien erfüllt.
Die Kommission muss zum einen alle Beteiligten einschließlich der Stahlindustrie frühzeitig in ihren Entscheidungsprozess über einen möglichen Marktwirtschaftsstatus für China einbeziehen, zum anderen die enge Abstimmung mit anderen Industriestaaten in der WTO suchen. Nur so kann verhindert werden, dass vorschnell und womöglich ohne juristische Not wirksame Instrumente zum Schutz eines fairen Wettbewerbs aufgegeben werden. Denn fairer Wettbewerb muss Ziel einer Industriepolitik sein, die sich für die heimischen Standorte und Arbeitsplätze starkmacht.
Darüber hinaus dürfen die Vorschläge der Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels keine Carbon-Leakage-Effekte für die Stahlindustrie in Europa auslösen.
Das betrifft im Besonderen die Vorschläge:
- - zu einer pauschalen Verringerung der Benchmarks ohne Rücksicht auf die technische und wirtschaftliche Machbarkeit und
- - zur weiteren Anwendung des Sektor übergreifenden Kürzungsfaktors.
Auch müssen die Produkt-Benchmarks für die Stahlindustrie die Stromerzeugung aus Kuppelgasen und anderen Restenergien, die maßgebliche Beiträge zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele leisten, mit abbilden.
Sollte der Vorschlag der Kommission unverändert umgesetzt werden, werden selbst die effizientesten Stahlwerke erheblich mit zusätzlichen Kosten belastet. Damit verbunden wäre eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Standorte.
Die Kosten für die Internalisierung der externen Kosten im Rahmen des Klimaschutzes müssen so verteilt werden, dass sie auch für die energieintensiven und außenhandelsabhängigen Industrien tragbar bleiben. CarbonLeakage-Effekte können ansonsten zu Betriebsverlagerungen führen, die in anderen Regionen der Welt die globalen Emissionen erhöhen würden.