Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen - Punkt 3 der 961. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2017
Der Bundesrat möge im Falle der Nichteinbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die verbilligte Veräußerung von Bundesliegenschaften an Gebietskörperschaften und mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften zu erleichtern. Der Bundesrat erhofft sich hierbei insbesondere eine noch stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
2. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Prüfauftrag zur Verlängerung und Weiterentwicklung der Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
3. Im Rahmen einer Weiterentwicklung der Verbilligungsrichtlinie sollten insbesondere die Voraussetzungen von verbilligten Veräußerungen klar und unmissverständlich definiert werden, um Rechts- und Planungssicherheit bei allen Beteiligten zu gewährleisten. Das hierbei anzuwendende Verfahren ist so auszugestalten, dass kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht und der Grunderwerb beschleunigt wird. Vor einer gesetzlichen Initiative ist das Prüfergebnis abzuwarten.