COM (2018) 630 final; Ratsdok. 12104/18
Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit soll einen Beitrag zu den Aufgaben des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit leisten und Fachwissen auf dem Gebiet der Cybersicherheit fördern und verbreiten. Der Kompetenzgemeinschaft sollen neben industriellen, akademischen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen und Verbänden auch öffentliche Einrichtungen, die sich mit betrieblichen und technischen Fragen befassen, angehören. Dazu zählen nach Auffassung des Bundesrates insbesondere auch Behörden mit gesetzlichen Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit gemäß Erwägungsgrund 16 des Verordnungsvorschlags auch den öffentlichen Sektor umfassen soll. Er stellt jedoch fest, dass dazu die Akkreditierungsvoraussetzungen in Artikel 8 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags um das Kriterium der "Fachkompetenz im öffentlichen Sektor" erweitert werden müssen. Damit wäre sichergestellt, dass sich auch öffentliche Stellen mit gesetzlichen Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit für die Kompetenzgemeinschaft akkreditieren können.