Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Juni 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.