Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Juni 2007 angenommen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der am 28. November 1995 auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz angenommenen Barcelona-Erklärung, mit der die Partnerschaft Europa-Mittelmeer ins Leben gerufen wurde1,
- - gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1488/1996 des Rates vom 23. Juli 1996 über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer2 (nachfolgend "MEDA-Verordnung"),
- - gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2698/2000 des Rates vom 27. November 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 (nachfolgend "MEDA-II-Verordnung) 3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2001 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Vorbereitung der vierten Europa-Mittelmeer-Tagung der Außenminister: "Intensivierung des Barcelona-Prozesses"4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juni 2003 zu dem Jahresbericht über die Durchführung des Programm(s) MEDA 20005,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu Euromed6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. Februar 2004 zu der Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung7 und vom 27. Oktober 2005 zu "Der Barcelona-Prozess - neu aufgelegt"8,
- - in Kenntnis der am 21. April 2005 formulierten politischen Prioritäten des vom Europäischen Parlament gestellten Vorsitzes der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer9,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zu der Europäischen Nachbarschaftspolitik10,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 6. Juli 2006 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments11,
- - gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments12,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 an den Rat und das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM (2006) 0726),
- - unter Hinweis auf den Abschlussbericht vom 18. Juli 2005 über die Halbzeitbewertung des Programms MEDA I113,
- - unter Hinweis auf den Jahresbericht 2006 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 0514,
- - unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2006 des Europäischen Rechnungshofes über das Programm MEDA15,
- - unter Hinweis auf den Jahresbericht 2005 vom 26. Juni 2006 zur Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP)16,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2006 an den Rat mit dem Titel "Bewertung der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) und Optionen für die Zukunft" (KOM (2006) 0592),
- - unter Hinweis auf die strategische Partnerschaft mit dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten, die der Europäische Rat im Dezember 2006 beschlossen hat17,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 23. September 2002 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über Flüchtlingshilfe in den Nahostländern (2002-2005)18,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Frieden und Würde im Nahen Osten19,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 669/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1734/94 des Rates über die finanzielle und technische Zusammenarbeit mit dem Westjordanland und dem Gazastreifen20,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zu dem Ergebnis der Wahlen in Palästina und zur Lage in Ost-Jerusalem21,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen des Nahost-Quartetts (Europäische Union, Vereinte Nationen, USA und Russland) vom 30. Januar 0622 und vom 9. Mai 0623, in denen dieses seine ernsthafte Besorgnis über die sich verschlechternden Bedingungen in den palästinensischen Gebieten bekundete und seine Entschlossenheit zur Unterstützung eines vorläufigen Mechanismus für die direkte Bereitstellung von Hilfe für die palästinensische Bevölkerung zum Ausdruck brachte,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 15. Mai 0624 zum Friedensprozess im Nahen Osten, in denen der Rat seine ernste Besorgnis über die Verschlechterung der humanitären, wirtschaftlichen und finanziellen Lage im Westjordanland und im Gazastreifen zum Ausdruck brachte und die Bereitschaft des Quartetts begrüßte, einen vorläufigen internationalen Mechanismus (TIM) zu befürworten, der auf eine Direkthilfe für die palästinensische Bevölkerung und die Überwachung dieser Hilfe abzielt,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und zur Rolle der Europäischen Union25,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2006 zur Lage im Nahen Osten26,
- - unter Hinweis auf den Bericht seiner Adhoc-Delegation, die am 20. und 21. Dezember 2006 Israel und die palästinensischen Gebiete besucht hat,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationale Entwicklung des britischen Unterhauses vom 31. Januar 2007 mit dem Titel "Entwicklungshilfe und die besetzten palästinensischen Gebiete"27,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank mit dem Titel "Westjordanland and Gazastreifen - Prüfbericht über die Staatsausgaben - Von der Krise zu einer größeren finanziellen Unabhängigkeit" vom Februar 0728,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0210/2007),
A. in der Erwägung, dass das Programm MEDA das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union für die Umsetzung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der damit verbundenen Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in den Mittelmeer-Partnerländern, die auf eine Verringerung der Kluft zwischen den beiden Seiten des Mittelmeerraums abzielt, ist,
B. in der Erwägung, dass sich die wichtigsten Interventionsbereiche des Programms MEDA unmittelbar von den wiederholt bekräftigten Zielen der Barcelona-Erklärung von 1995 ableiten:
- - politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit: Pflege des politischen Dialogs auf bilateraler und regionaler Ebene, Festlegung von Maßnahmen zum Aufbau einer Partnerschaft und Einigung auf eine Charta für Frieden und Stabilität; Errichtung eines Raums des Friedens und der Stabilität, gestützt auf die Grundsätze der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie als Hauptziel;
- - wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit: Schaffung einer Freihandelszone in der Europa-Mittelmeer-Region (Nord-Süd, Süd-Süd), Bereitstellung von EU-Finanzhilfen für die wirtschaftliche Transformation und allgemeine Unterstützung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, Intensivierung der Investitionsströme in die Mittelmeer-Partnerländer durch freien Handel; Errichtung eines Raumes des gemeinsamen Wohlstands und der gemeinsamen Entwicklung als Hauptziel;
- - Zusammenarbeit im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich: Austauschmaßnahmen, Entwicklung der Humanressourcen, Förderung der Zivilgesellschaften und der sozialen Entwicklung; Entwicklung einer freien und gestärkten Zivilgesellschaft sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der beiden Seiten als Hauptziel;
C. in der Erwägung, dass die jährlichen Verpflichtungen im Rahmen von MEDA I und MEDA II im Durchschnitt etwa gleich hoch sind, nämlich 613 Mio. EUR bzw. 618 Mio. EUR, und dass aus den Zahlen für 2005-2006 hervorgeht, dass diese Mittel auf ca. 660 Mio. EUR aufgestockt werden,
D. in der Erwägung, dass MEDA II für den Zeitraum 2000 - 2006 Mittel in Höhe von 5,35 Mrd. EUR für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer zur Verfügung stellen sollte,
E. in der Erwägung, dass die jährlichen Verpflichtungen im Rahmen von MEDA II zwischen 569 Mio. EUR (2000) und 817 Mio. EUR (2006) schwankten und sich von MEDA I zu MEDA II die Verpflichtungen für Algerien, die Palästinensischen Gebiete, Jordanien, Marokko, Syrien und Tunesien sowie für regionale Maßnahmen erhöht haben, während sie für Ägypten und den Libanon zurückgegangen sind,
Verpflichtungen pro Land in Mio. EUR | ||||||||||||||
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1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Gesamt MEDA I | Gesamt MEDA II | |
Algerien | 0 | 0 | 41 | 95 | 29 | 30 | 60 | 50 | 42 | 51 | 40 | 66 | 165 | 339 |
Ägypten | 0 | 75 | 203 | 397 | 11 | 13 | 0 | 78 | 104 | 159 | 110 | 129 | 685 | 593 |
Jordanien | 7 | 100 | 10 | 8 | 129 | 15 | 20 | 92 | 43 | 35 | 58 | 69 | 254 | 332 |
Libanon | 0 | 10 | 86 | 0 | 86 | 0 | 0 | 12 | 44 | 18 | 27 | 32 | 182 | 133 |
Marokko | 30 | 0 | 236 | 219 | 176 | 141 | 120 | 122 | 143 | 152 | 135 | 168 | 660 | 980 |
Syrien | 0 | 13 | 42 | 0 | 46 | 38 | 8 | 36 | 1 | 53 | 22 | 22 | 101 | 180 |
Tunesien | 20 | 120 | 138 | 19 | 132 | 76 | 90 | 92 | 49 | 22 | 118 | 71 | 428 | 517 |
WBG | 3 | 20 | 41 | 5 | 42 | 97 | 0 | 100 | 81 | 73 | 80 | 92 | 111 | 522 |
Gesamt bilateral | 60 | 337 | 797 | 743 | 650 | 409 | 298 | 582 | 505 | 562 | 590 | 649 | 2 587 | 3 596 |
Regional | 113 | 33 | 114 | 66 | 145 | 160 | 305 | 29 | 110 | 135 | 145 | 168 | 471 | 740 |
Gesamt | 173 | 369 | 912 | 809 | 802 | 569 | 603 | 612 | 615 | 698 | 735 | 817 | 3 057 | 4 336 |
Quelle: Europe-Aid Office (WBG= Westjordanland und Gazastreifen) |
F. in der Erwägung, dass MEDA II neue Bereiche abdeckt wie Justiz und Polizei, Zivilgesellschaft/Menschenrechte und Migration; in der Erwägung, dass für andere Bereiche wie etwa Aus- und Weiterbildung sowie wirtschaftliche und institutionelle Unterstützung deutlich mehr Mittel bereitgestellt wurden, während für Bereiche wie Landwirtschaft, lokale Entwicklung und privatwirtschaftliche Reformen im Rahmen von MEDA II weniger Mittel gebunden wurden als im Rahmen von MEDA I,
G. in der Erwägung, dass gemäß der MEDA-II-Verordnung für die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Geschäfte EU-Mittel aus dem MEDA-Haushalt für Umweltprojekte und die Durchführung von Risikokapitalgeschäften in den Mittelmeer-Partnerländern bereitgestellt werden können; in der Erwägung, dass das Gesamtvolumen der EIB-Geschäfte im Rahmen von MEDA II mit demjenigen von
MEDA I vergleichbar ist, sich jedoch die Zusammensetzung geändert hat, wobei bei den Risikokapitalprojekten ein starker Rückgang und bei den Risikokapitalgeschäften eine Zunahme zu verzeichnen war,
EIB: Darlehenstätigkeit im Rahmen von FEMIP
1995-1999 | EUR 4 808 Mio. | 2000-2007 | EUR 6 400 Mio. |
Quelle: GD RELEX |
H. in der Erwägung, dass die Geschäfte der EIB in den Mittelmeer-Partnerländern seit dem Oktober 2002 unter der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) zusammengefasst sind,
I. in der Erwägung, dass die MEDA-Verordnung 2006 auslief und 2007 das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument in Kraft trat,
J. in der Erwägung, dass die Kommission zwischen 1994 und 2006 etwa 2,3 Mrd. EUR für die palästinensische Bevölkerung bereitgestellt hat, darunter die Unterstützung für Palästina-Flüchtlinge durch das UNRWA, humanitäre Hilfe durch das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft, Lebensmittelsicherheit, Aktionen im Rahmen des Nahost-Friedensprozesses sowie Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Aufbau von Institutionen,
K. in der Erwägung, dass die Zahlungen an die palästinensischen Gebiete im Zeitraum 2002-2005 recht stabil bei 233 Mio. bis 260 Mio. EUR pro Jahr lagen und die variierende Höhe der Verpflichtungen die Schwierigkeiten des Friedensprozesses widerspiegelt, wohingegen das Verhältnis zwischen Zahlungen und Verpflichtungen von weniger als 45 % im Jahr 2000 auf mehr als 90 % im Jahr 2005 angestiegen ist,
Aus dem Gesamthaushaltsplan 2000-2006 finanzierte Hilfen für die von der palästinensischen Behörde verwalteten Gebiete
Verpflichtungen (in Mio. Euro) | |||||||||
Geogr./thematisch | Programm | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Gesamt |
Geografische Programme | MEDA | 119 | 0 | 105 | 93 | 74 | 92 | 102 | 483 |
UNRWA | 40 | 57 | 55 | 58 | 61 | 64 | 64 | 335 | |
Friedensabkommen Israel/PLO | 20 | 43 | 88 | 47 | 51 | 51 | 56 | 300 | |
Geografische Programme insgesamt | 179 | 100 | 248 | 198 | 186 | 207 | 222 | 1 118 | |
Thematische Programme | Nahrungsmittelhilfe | 16 | 17 | 35 | 24 | 24 | 29 | 26 | 145 |
Menschenrechte | 2 | 1 | 3 | 0,5 | 2,5 | 4 | 1 | 13 | |
NRO | 2,5 | 1 | 1,5 | 4 | 5 | 0 | 2 | 14 | |
ECHO | 18 | 26 | 35 | 38 | 37 | 36 | 84 | 190 | |
Sonstige | 7 | 4 | 5 | 0 | 1 | 1 | 0 | 18 | |
Thematische Programme insgesamt | 45,5 | 49 | 79,5 | 66,5 | 69,5 | 70 | 113 | 380 | |
Gesamt | 224,5 | 149 | 327,5 | 264,5 | 255,5 | 277 | 335 | 1 832 |
- Verpflichtungen der EG 2000-2006 insgesamt = 1 832 Mio. EUR (nicht enthalten: Aktionen im Rahmen der GASP, 2006, ca. 10 Mio. EUR)
- Quelle: GD Haushalt, GD AidCo (Amt für Zusammenarbeit)
Zahlungen (in Mio. EUR) | ||||||||
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Geogr./thematisch | Programm | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | Gesamt |
Geografische Programme | MEDA | 31 | 62 | 81 | 59 | 93 | 94 | 420 |
UNRWA | 40 | 54 | 57 | 58 | 60 | 60 | 329 | |
Friedensabkommen Israel/PLO | 13 | 48 | 80 | 66 | 58 | 50 | 315 | |
Geografische Programme insgesamt | 84 | 164 | 218 | 183 | 211 | 204 | 1 064 | |
Thematische Programme | Nahrungsmittelhilfe | 0 | 2 | 7 | 15 | 17 | 32 | 73 |
Menschenrechte | 2 | 0 | 1 | 0 | 3 | 4 | 10 | |
NRO | 0 | 2 | 2 | 2 | 1 | 3 | 10 | |
ECHO | 6 | 9 | 14 | 33 | 31 | 14 | 107 | |
Sonstige | 5 | 1 | 4 | 0 | 0 | 3 | 13 | |
Thematische Programme insgesamt | 13 | 14 | 28 | 50 | 52 | 56 | 213 | |
Gesamt | 97 | 178 | 246 | 233 | 263 | 260 | 1 277 | |
Quelle: GD Haushalt |
L. in der Erwägung, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im März 2005 seine Untersuchungen zu den Direktzahlungen der Kommission für den Haushalt der Palästinensischen Autonomiebehörde abgeschlossen hat und auf der Grundlage der in der OLAF-Pressemitteilung vom 17. März 2005 gegenwärtig verfügbaren Informationen kein schlüssiger Nachweis dafür erbracht wurde, dass mit den Zahlungen der Kommission an die Palästinensische Autonomiebehörde bewaffnete Angriffe oder illegale Machenschaften unterstützt wurden, laut der Pressemitteilung allerdings übereinstimmende Indizien die Vermutung stützen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Teil der Mittel für die Palästinensische Autonomiebehörde möglicherweise von bestimmten Personen zweckentfremdet eingesetzt wurde,
M. in der Erwägung, dass die für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Region Naher Osten und Nordafrika zuständige Gruppe der Weltbank die Lage der Finanzen der Palästinensischen Behörde eingehend untersucht und im Februar 2007 ihre Schlussfolgerungen vorgelegt sowie Empfehlungen abgegeben hat,
N. in der Erwägung, dass Israel seit dem Sieg der Hamas bei den Wahlen zum Palästinensischen Legislativrat im Januar 2006 die Überweisung von palästinensischen Steuer- und Zolleinkommen in Höhe von rund 50 Millionen Euro und damit zwei Dritteln der öffentlichen Einnahmen zurückhält,
O. in der Erwägung, dass das Nahost-Quartett am 9. Mai 2006 auf die humanitäre Lage in den palästinensischen Gebieten hingewiesen und die Europäische Union angesichts der Schwere der Situation und der großen Probleme der palästinensischen Bevölkerung aufgefordert hat, einen vorläufigen internationalen Mechanismus von begrenztem Umfang und begrenzter Dauer einzurichten (TIM), der Transparenz sicherstellt, finanzielle Verantwortlichkeiten festlegt und gewährleistet, dass die palästinensische Bevölkerung direkt unterstützt wird,
P. in der Erwägung, dass die Europäische Union (Gemeinschaftshaushalt und Haushalte der Mitgliedstaaten zusammen genommen) Palästina im Jahr 2006 mit beinahe 700 Millionen Euro und damit mehr als in jedem der vorhergehenden Jahre unterstützt hat,
Q. in der Erwägung, dass der vorläufige internationale Mechanismus anschließend von der Kommission entwickelt und am 16. Juni 2006 vom Europäischen Rat unterstützt wurde,
R. in der Erwägung, dass die Kommission 2006 für die drei "Fenster" des vorläufigen internationalen Mechanismus Unterstützung in Höhe von insgesamt 107,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat:
- - 10 Millionen EUR für die Grundversorgung und die laufenden Kosten von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens durch das Soforthilfe-Programm der Weltbank (Fenster I),
- - 40 Millionen EUR für die Sicherstellung der Versorgung mit Energie, einschließlich Brennstoff, durch die Interim Emergency Relief Contribution (Fenster II),
- - 54,5 Millionen EUR zur Unterstützung benachteiligter Palästinenser durch die Auszahlung von Sozialbeihilfen an den ärmsten Teil der Bevölkerung und an Personen, die wichtige öffentliche Dienstleistungen erbringen (Fenster III),
- - zusätzlich zu den Mitteln aus dem vorläufig internationalen Mechanismus wurden von der Kommission für das Büro des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde 12 Millionen Euro aus der MEDA-Haushaltslinie 19 08 02 01 bereitgestellt (technische Hilfe und Aufbau von Kapazitäten),
Kosten und Finanzierung des vorläufigen internationalen Mechanismus im Jahr 2006 (in Mio. Euro)
EG-Haushalt | + Geber | |
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TIM - Fenster II (Interim Emergency Relief Contribution (IERC) Phase II) | 40 | |
Gesamt Rubrik 19 08 02 01 (MEDA) | 40 | |
TIM - Fenster I (Soforthilfe-Programm der Weltbank) | 10 | +46,6 |
TIM - Fenster III (Auszahlung von Sozialbeihilfen) | 57,5 | +61,9 |
Gesamt Rubrik 19 08 03 (Friedensprozess) | 67,5 | |
Beide Rubriken insgesamt | 107,5 |
- Quelle: GD AIDCO
S. in der Erwägung, dass die Maßnahmen im Rahmen des vorläufig internationalen Mechanismus zu Beginn des Jahres 2007 wegen der Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Hamas und der Fatah erheblich erschwert wurden,
- 1. bekräftigt die in seiner Entschließung "Der Barcelona-Prozess - neu aufgelegt" vom 27. Oktober 2005 geäußerte Überzeugung, dass trotz der Tatsache, dass die Partnerschaft Europa-Mittelmeer nicht zu dem erwarteten Nutzen geführt und nicht zum Abbau der Spannungen in der Region beigetragen hat, Verbesserungen nach wie vor möglich sind und der Barcelona-Prozess immer noch einen geeigneten Rahmen für die Politik im Mittelmeerraum darstellt, in der Veränderungen und ein entsprechender politischer Wille notwendig sind, um bessere Ergebnisse zu erzielen;
- 2. stellt fest, dass das MEDA-Programm als Förderinstrument der Gemeinschaft zur Unterstützung des Barcelona-Prozesses und der bilateralen Assoziierungsabkommen in globaler und strategischer Hinsicht laut der Gesamteinschätzung der Halbzeitbewertung des Programms MEDA-II zufriedenstellend umgesetzt wurde und es darin ferner heißt, die Bedeutung des Programms sei beim Übergang von MEDA I zu MEDA II gewachsen und könne in den kommenden Jahren weiter zunehmen;
- 3. betont, dass sich die Effektivität und die Effizienz der Verwaltung des Programms MEDA und die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen verbessern, aber noch nicht vollständig zufrieden stellend sind;
- 4. stellt fest, dass, was die finanzielle Effizienz angeht, die Mittel im Rahmen von MEDA II schneller ausgegeben wurden als im Rahmen von MEDA I: während unter MEDA I durchschnittlich drei Jahre notwendig waren, um ein Auszahlungsniveau von 30 % zu erreichen, wurde dies unter MEDA II in zwei Jahren erreicht;
MEDA Verpflichtungen/Auszahlungen 1995-2006 1995 bis 1999 2000 bis 2006 1995 bis 2006 Verpflichtungen Auszahlungen Verpflichtungen Auszahlungen Verpflichtungen Auszahlungen Bilateral Algerien 164 30 339 142 504 172 Ägypten 686 157 592 695 1279 852 Jordanien 254 108 331 345 585 454 Libanon 182 1 133 182 315 183 Marokko 660 128 980 917 1 640 1 045 Syrien 101 0 180 91 281 91 Tunesien 428 168 518 489 946 657 West Bank/ Gaza 111 59 522 486 633 546 Gesamt bilateral 2 586 651 3 595 3 349 6 182 4 000 Regional 471 223 1 052 712 1 483 934 Gesamt 3 057 874 4 647 4 060 7 705 4 934 - Gesamtbetrag verfügbar unter MEDA I und II = 3 424 + 5 350 = 8 774 Mio. EUR. Hiervon wurden für die Türkei zwischen 1996 und 2002 rund 852 Mio. EUR bereitgestellt (geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungen)
- Quelle: EuropeAid
- 5. weist darauf hin, dass aus dem Sonderbericht Nr. 5/2006 des Europäischen Rechnungshofes hervorgeht, dass sich die Verwaltung des Programms MEDA durch die Kommission seit den Anfangsjahren deutlich verbessert hat und unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer und externer Zwänge als zufriedenstellend betrachtet werden kann, und dass die im Rahmen des Programms unternommenen Anstrengungen dazu geführt haben, dass im Vergleichszeitraum mehr Mittel bereitgestellt und die Vorbereitungszeiträume kürzer wurden sowie wesentlich mehr Auszahlungen erfolgten;
- 6. betont, dass die bei der Halbzeitüberprüfung des Programms MEDA II gewonnenen Erkenntnisse und die Feststellungen des Rechnungshofes über Umsetzung sowie Verwaltungseffektivität und -effizienz, wonach Verbesserungen zu verzeichnen sind, aber noch keine vollständige Zufriedenheit besteht, allein nicht ausreichen, um die Unterschiede zu erklären, zu denen es im Rahmen von MEDA zwischen den einzelnen Ländern und Programmen gekommen ist; weist darauf hin, dass externe Faktoren (Finanzbestimmungen, Governance, kulturelle Faktoren) zur Erklärung der festgestellten Unterschiede beim Tempo der Veränderungen und bei den Auszahlungsmechanismen offensichtlich eine große Rolle spielen; fordert die Kommission auf, diese Faktoren bei ihren Planungen sowie der Umsetzung, Überwachung und Bewertung zu berücksichtigen;
- 7. ersucht die Kommission und den Rat, dem Barcelona-Prozess als treibender Kraft für die politische Gestaltung im Rahmen des Instruments der europäischen Nachbarschaftspolitik (Zeitraum 2007-2013) eine zentrale Bedeutung beizumessen und in diesem Zusammenhang verstärkt wirksame politische Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die den spezifischen Herausforderungen und Problemen der Partnerländer im Mittelmeerraum Rechnung tragen;
- 8. verweist darauf, dass die Kommission und die EIB gemäß Artikel 15 der MEDA-II-Verordnung einen umfassenden Evaluierungsbericht über die bereits geleistete Unterstützung der Mittelmeerpartner, der sich auch auf die Wirksamkeit der Programme bezieht und eine Ex-Post-Bewertung ihrer jeweiligen Projekte und Hauptinterventionsbereiche vornimmt und Forschritte bei der Umsetzung untersucht, zu erstellen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat einmal jährlich, spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres, einen Jahresbericht hierüber vorzulegen haben; fordert die Kommission angesichts dieser Verpflichtung auf, das Parlament über den aktuellen Ausarbeitungsstand der Ex-Post-Bewertungen für die einzelnen Projekte und Sektoren zu informieren und diese dem Parlament und dem Rat zusammen mit den letzten Jahresberichten zu übermitteln;
- 9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Faktoren zu berücksichtigen, die zur Verbesserung der künftigen Verwaltung beitragen:
- a) Zunahme der Anzahl der Projekte und Programme, bei gleichzeitiger Bewertung ihres Inhalts, ihrer Auswirkungen und ihres qualitativen Werts;
- b) Ausweitung der Haushaltsförderung im Rahmen des Gesamtprogramms;
- c) allgemein positive Auswirkungen durch die Übertragung von Verantwortlichkeiten vom Sitz der Europäischen Kommission an ihre Delegationen, die für die Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Projekte zuständig sind (Dezentralisierungseffekte);
- d) Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und ihre wirksame Einbindung;
- e) Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern im Mittelmeerraum (Süd-Süd) zur Verwirklichung der Ziele mit regionaler Dimension;
- 10. vertritt die Auffassung, dass weitere Verbesserungen möglich sind, wenn systematischere Überwachungs- und Bewertungsmechanismen geschaffen und der Dialog sowie die Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort und anderen Gebern intensiviert werden; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass für jeden Projekttyp regelmäßige Überwachungsmechanismen errichtet werden;
- 11. stimmt dem Rechungshof zu, dass die Kommission folgende Aufgaben wahrnehmen muss:
- a) Sicherstellung eines gleitenden und schnellen Übergangs auf die neuen Länderprogramme zur Vermeidung negativer Folgen bei künftigen Umsetzungsmaßnahmen,
- b) deutlichere Heraushebung der strategischen Ziele in den neuen Länderprogrammen und Aufstellung geeigneter Kriterien zur besseren Überwachung und Bewertung der entsprechenden Auswirkungen,
- c) Fortsetzung der Fokussierung der Unterstützung auf eine begrenzte Anzahl von Interventionsbereiche, um sicherzustellen, dass Kohärenz gewährleistet ist und die Programme kontrollierbar bleiben,
- d) Fortsetzung der Suche nach bewährten Praktiken für die Verwaltung der Programme, um Verzögerungen zu vermeiden;
- 12. unterstützt die 19 Empfehlungen der Halbzeitbewertung des Programms MEDA-II zur Bedeutung, Effektivität und Effizienz der Verwaltung des Programms MEDA;
- 13. fordert die Kommission auf, auch künftig für einen Ausgleich zwischen Effektivität der Unterstützung im Hinblick auf nachhaltige institutionelle Entwicklung und Effizienz der Unterstützung im Hinblick auf Aufnahmefähigkeit und Tempo der Auszahlungen sowie Transparenz und Kontrolle bei der Verwaltung des Haushalts zu sorgen;
- 14. fordert die Kommission auf, die Qualität strategischer und indikativer Programmgestaltung durch Investitionen in ein MEDA-Wissenszentrum für ein tiefgreifendes Verständnis der Umsetzungsvoraussetzungen und Aspekte des Tempos der institutionellen Veränderungen in den MEDA-Ländern weiter zu verbessern, wie in der Halbzeitbewertung im Hinblick auf die Revision der Verordnung (Europäisches Nachbarschafts- und Patenschaftsinstrument) vorgeschlagen;
- 15. vertritt die Auffassung, dass der wirtschaftliche Aspekt der Partnerschaft im Einklang mit den Erfordernissen des sozialen Zusammenhalts und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung neu ausgerichtet werden muss, ist aber auch der Ansicht, das die Weiterverfolgung aller Ziele des Barcelona-Prozesses für die gesamte Region von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission deshalb auf, Themen wie Aufbau von Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter so viel Aufmerksamkeit wie möglich zu widmen;
- 16. ersucht die Kommission, ihre Partner in den MEDA-Ländern dazu anzuhalten und zu verpflichten, auch alle nicht wirtschaftsbezogenen Ziele des Programms MEDA voranzutreiben und die Einhaltung der Kriterien dieser Ziele systematisch zu überwachen;
- 17. vertritt die Auffassung, dass angesichts der wirtschaftlichen Lage in den Partnerländern im Mittelmeerraum vor allem Infrastrukturprojekte umfassend gefördert werden müssen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Wohnungsbau und Trinkwasserversorgung;
- 18. schlägt vor, dass die Kommission ihre Kapazitäten zur Verwaltung kleinerer Projekte, die auf der Grundlage von Initiativen der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen wurden, ausbaut, und schlägt ferner vor, Maßnahmen anzunehmen, durch die das Wirtschaftswachstum und der Zusammenhalt gestärkt werden, insbesondere durch Darlehen und Mikrokredite für kleine und mittlere Unternehmen in den Partnerländern;
- 19. betont, dass die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter eine große Bedeutung für die Einhaltung der Menschenrechte und demokratischer Prinzipien hat, und ruft dazu auf, das Gender mainstreaming auf der horizontalen Ebene des Barcelona-Prozesses und in den drei Säulen der partnerschaftlichen Beziehungen zu verankern;
- 20. unterstreicht, dass Frauen eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Partnerländer spielen, und fordert die Kommission auf, über die Einhaltung und effektive Umsetzung der finanziellen Verpflichtungen, die sich aus dem Programm MEDA hinsichtlich der Förderung der aktiven Beteiligung von Frauen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ergeben (Bildung, Weiterbildung, Beschäftigung), Bericht zu erstatten;
- 21. verweist auf die Bedeutung der Verbesserung der Komplementarität und Kohärenz zwischen MEDA und anderen Maßnahmen der Europäischen Union im Außenbereich sowie Maßnahmen der EIB;
- 22. vertritt die Auffassung, dass die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer durch den interparlamentarischen Dialog eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer spielen kann, da innerhalb ihrer Strukturen fortlaufend stabile interparlamentarische Beziehungen entwickelt werden und sich durch ihre Erklärungen und Entschließungen politische Orientierungsmöglichkeiten eröffnen und eine systematische politische Kontrolle und Bewertung der Umsetzung des Programms MEDA gefördert wird;
- 23. begrüßt die Einrichtung der FEMIP innerhalb der Strukturen der EIB im Jahr 2002, fordert jedoch weitere Gespräche zwischen den Mitgliedstaten der Europäischen Union und ihren Partnern im Mittelmeerraum mit dem Ziel, diese Initiative in ein geeignetes Finanzinstrument zur Förderung der Zusammenarbeit, das sowohl den Bedürfnissen des öffentlichen als auch des privaten Sektors gerecht wird, zu überführen;
- 24. verweist darauf, dass die Aufgabenteilung zwischen der GD Relex und EuropeAid zweckmäßig ist, da so die politische Dimension des Programms von den fachlichen Unterstützungs- und Fördermechanismen getrennt wird und dennoch im Hinblick auf Effizienz und Effektivität Raum für Verbesserungen bleibt;
- 25. stellt fest, dass die Kommission Fortschritte dabei erzielt hat, die externe Zusammenarbeit der Gemeinschaft stärker ins Blickfeld zu rücken, und ruft dazu auf, die gegenwärtigen Anstrengungen, die in diesem Sinne unternommen werden, fortzusetzen; bedauert hingegen, dass der Öffentlichkeit nicht bewusst ist, dass die Europäische Union in zahlreiche Projekte umfassend eingebunden ist; fordert die Kommission auf, auf internationale Organisationen und Nichtregierungs-Organisationen einzuwirken, damit diese:
- a) das Bewusstsein der Öffentlichkeit im Hinblick auf den Beitrag und das Engagement der Europäischen Union schärfen;
- b) Bestimmungen festlegen, auf deren Grundlage geeignete Bewertungs-, Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen für Projekte und Programme erfolgen können, die gemeinsam mit internationalen Organisationen oder Nichtregierungs-Organisationen bzw. von diesen allein durchgeführt werden;
- 26. verweist auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und zur Rolle der Europäischen Union, in der es die Kommission und den Rat aufgefordert hat, einen vorläufigen internationalen Mechanismus einzurichten, um eine größere humanitäre Krise in diesen Gebieten zu verhindern; weist darauf hin, dass es im Anschluss an die Empfehlungen des Europäischen Rates und des Nahost-Quartetts vom Juni 2006 die Einrichtung des vorläufig internationalen Mechanismen für die Palästinensische Behörde durch die Europäische Union sowie dessen seitherige Weiterführung begrüßt hat;
- 27. stellt fest, dass es durch diesen finanziellen Notbehelf in vollkommener Transparenz und auf partnerschaftlicher Basis mit dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde möglich war, die offenkundigsten humanitären Nachteile aufgrund des Einfrierens der europäischen und internationalen Finanzhilfe, der teilweisen Nichtüberweisung der palästinensischen Steuer- und Zolleinkünfte durch Israel und generell der Unmöglichkeit, in der derzeitigen Besatzungssituation eine rentable Volkswirtschaft zu entwickeln, zu begrenzen;
- 28. beglückwünscht die Kommission zur Ausarbeitung und Umsetzung des vorläufig internationalen Mechanismus trotz schwieriger Begleitumstände und vertritt die Auffassung, dass sich die im Rahmen dieses Mechanismus angefallenen Verwaltungskosten in Höhe von 5 % für die Fenster II und II129 bescheiden ausnehmen und dass die Methode der Direktzahlungen an die begünstigten Haushalte durch Geschäftsbanken angemessen ist; unterstreicht ferner, dass die international und lokal agierende (HSBC) Bank für jede Transaktion im Rahmen von Fenster III Gebühren in Höhe von 8 EUR erhält (3 % der in diesem Zusammenhang bewilligten Gesamtmittel);
- 29. betont, dass bei Zahlungen im Rahmen des vorläufigen internationalen Mechanismus nicht an oder über das Büro des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde oder das Finanzministerium umgangen wurden und Rechnungen direkt beglichen oder leistungsberechtigte Einzelpersonen mit Barzahlungen unterstützt wurden; weist darauf hin, dass Sicherheitsbehörden und die politische Ebene von diesen Zahlungen ausgenommen wurden;
- 30. bedauert allerdings, dass diese finanzielle Unterstützung die Krisensituation in Palästina nicht entschärft hat und sich die wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Verhältnisse in den vergangenen Monaten weiter verschlechtert haben30,
- 31. begrüßt die Tatsache, dass durch den vorläufigen internationalen Mechanismus und ohne Beteiligung der von der Hamas geführten Regierung mehr als 140 000 Haushalte, die über ein geringes Einkommen verfügen, und damit über 800 000 Personen, direkt mit bescheidenen, aber wirksamen Zuwendungen aus dem Fenster III unterstützt werden konnten und dass aufgrund der Unterstützung der kontinuierlichen Erbringung grundlegender Dienste im Rahmen von Fenster II durch den vorläufigen internationalen Mechanismus verhindert werden konnte, dass Krankenhäuser ihren Dienst völlig einstellen müssen und die Erbringung anderer grundlegender Dienstleistungen vollständig zum Erliegen kommt;
- 32. bedauert allerdings die schleppende Umsetzung von Fenster I des vorläufigen internationalen Mechanismus, mit dem durch das Soforthilfe-Programm der Weltbank die Versorgung von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sichergestellt wird und deren laufende Kosten gedeckt werden; weist darauf hin, dass im Rahmen des Soforthilfe-Programms der Weltbank die erste Lieferung von Medikamenten an Krankenhäuser im Gaza-Streifen erst am 24. Januar 2007 erfolgte; ersucht die Kommission, die Gründe für diese Verzögerungen zu untersuchen und Alternativen vorzuschlagen, um die fristgerechte Umsetzung der Ziele von Fenster I des vorläufigen internationalen Mechanismus zu gewährleisten;
- 33. unterstreicht, dass die 2003 von der Palästinensischen Behörde geschaffenen Kontroll- und internen Prüfverfahren eine solide Garantie gegen Betrug und Korruption darstellen;
- 34. bekräftigt seine Aufforderung an Israel, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Transfer der zurückgehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen wieder aufzunehmen; fordert Israel für den Fall, dass der Transfer nicht wieder aufgenommen wird, auf, zumindest in Betracht zu ziehen, die zurückgehaltenen Steuern in den vorläufigen internationalen Mechanismus einfließen zu lassen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die palästinensische Bevölkerung ihre grundlegende Versorgung sicherstellen kann; fordert Israel auf, die palästinensische Bevölkerung dabei zu unterstützen, eine verlässliche und selbständige Wirtschaft aufzubauen und diesem Ziel keine ungerechtfertigte Hindernisse in den Weg zu legen;
- 35. nimmt die solide Analysearbeit zur Kenntnis, die im Prüfbericht der Weltbank über die Staatsausgaben im Westjordanland und im Gazastreifen zum Ausdruck kommt; begrüßt, dass die Palästinensische Behörde diesem Bericht zufolge im Vergleich zu anderen Ländern im Nahen Osten und in Nordafrika insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich sowie bei der Staatsführung und beim öffentlichen Finanzgebaren Fortschritte erzielt hat, wo die Palästinensische Behörde zwischen 2002 und 2004 eine Reihe von Reformen durchgeführt hat, durch die die Korruption zurückgedrängt und die Transparenz verbessert wurde; fordert alle beteiligten Parteien auf, den Reformprozess wiederzubeleben und dabei den detaillierten Empfehlungen des Berichts der Weltbank ernsthaft Rechnung zu tragen, insbesondere den Empfehlungen betreffend die Reform des öffentlichen Dienstes und des öffentlichen Finanzgebarens, einschließlich Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung;
- 36. begrüßt die Tatsache, dass die Ziele und Verpflichtungen des Finanzministeriums (z.B. jüngste Vereinbarung mit einer internationalen Prüfungsgesellschaft) auch eine Reform der öffentlichen Finanzen sowie die vollständige Durchsetzung von Transparenz und Rechenschaftspflicht beinhalten, einschließlich der Beachtung internationaler Rechnungslegungsnormen;
- 37. ersucht alle Parteien in den Palästinensergebieten, alles daran zu setzen, die bestehenden Konflikte friedlich beizulegen und eine stabile und handlungsfähige Regierung auf Dauer zu bilden, die in der Lage ist, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten und die Mittel der Europäischen Union und anderer internationaler Geber wirksam zu verwenden;
- 38. begrüßt den Beschluss des Rates vom 18. Juni 2007, mit dem er die Europäische Union dazu auffordert, unverzüglich wieder normale Beziehungen mit der Palästinensischen Autonomiebehörde aufzunehmen und hierzu die Bedingungen für vordringliche praktische und finanzielle Hilfeleistungen auszuarbeiten, darunter eine direkte finanzielle Unterstützung der neuen Regierung, sowie die Leistung von Nothilfe und humanitärer Unterstützung für die Bevölkerung im Gaza-Streifen sicherzustellen (insbesondere durch den vorläufigen internationalen Mechanismus);
- 39. hält es für wichtig, dass sich die Sicherheitskräfte im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung den Prinzipien von Frieden und Stabilität verpflichtet fühlen und geeignete Ausbildungsmaßnahmen durchlaufen sowie entsprechend ausgerüstet werden, unter anderem mit Polizeiwaffen; vertritt die Auffassung, dass bei der Finanzierung dieser Ausbildungsmaßnahmen und der Ausrüstung unter der Kontrolle des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, geeignete Sicherheitsmechanismen greifen müssen, um zu vermeiden, dass die bereitgestellten Mittel zweckentfremdet eingesetzt oder für illegale Machenschaften missbraucht werden; weist darauf hin, dass sich die politische, soziale und wirtschaftliche Lage in den palästinensischen Gebieten verschlechtert, wenn die Gehälter der Beamten, einschließlich der Angehörigen der Sicherheitskräfte, nicht ausgezahlt werden;
- 40. unterstreicht die reale Gefahr eines Zusammenbruchs der palästinensischen Verwaltungen; betont, dass die Europäische Union und die Völkergemeinschaft über ihr humanitäres Engagement hinausgehen und erneut in den Aufbau von Kapazitäten und die Sicherheit investieren müssen, um die Existenzbedingungen der Palästinenser nicht auf sehr lange Sicht zu gefährden;
- 41. fordert die Kommission auf, Strategien in Betracht zu ziehen, um im Rahmen des vorläufigen internationalen Mechanismus oder einer weiteren ständigen Einrichtung unter Hinzuziehung zusätzlicher Finanzinstrumente in naher Zukunft sicherzustellen, dass nicht nur dringende Probleme gelöst, sondern auch zahlreiche andere Bedürfnisse weiter Teile der palästinensischen Bevölkerung befriedigt werden können; ist bestrebt, politische und wirtschaftliche Entwicklungen zu unterstützen, die die Abhängigkeit der palästinensischen Behörde von internationaler Hilfe allmählich verringern;
- 42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mittelmeer-Partnerländer zu übermitteln.
- 1 http://ec.europa.eu/comm/external_relations/euromed/bd.htm .
- 2 ABl. L 189 vom 30.7.1996, S. 1. Aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments.
- 3 ABl. L 311 vom 12.12.2000, S. 1.
- 4 ABl. C 267 vom 21.9.2001, S. 68.
- 5 ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 134.
- 6 ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 500.
- 7 ABl. C 97 E vom 22.4.2004, S. 656.
- 8 ABl. C 272 E vom 9.11.2006, S. 570.
- 9 http://www.europarl.europa.eu/intcoop/empa/home/politicalpriorities_en.pdf .
- 10 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 312.
- 11 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0306.
- 12 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.
- 13 http://ec.europa.eu/europeaid/reports/meda-evaluationmidtermreport-2005_en.pdf .
- 14 http://ec.europa.eu/europeaid/reports/europeaid_annual_report_2006_full_version_en.pdf .
- 15 ABl. C 200 vom 24.8.2006, S. 1. http://eca.europa.eu/audit_reports/special_reports/docs/2006/rs05_06en.pdf .
- 16 http://www.eib.org/publications/publication.asp?publ=257.
- 17 Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 14./15. Dezember 2006 in Brüssel), Ratsdokument 16879/06.
- 18 ABl. L 281 vom 19.10.2002, S. 10.
- 19 ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.
- 20 ABl. L 105 vom 14.4.2004, S. 1.
- 21 ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 79.
- 22 http://www.un.org/news/dh/infocus/middle_east/quartet-30jan2006.htm .
- 23 http://www.un.org/news/dh/infocus/middle_east/quartet-9may2006.htm .
- 24 Ratsdokument 9397/06, http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/06/st09/st09397.de06.pdf .
- 25 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0237.
- 26 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0348.
- 27 http://www.publications.parliament.uk/pa/cm0607/cmselect/cmintdev/114/114i.pdf .
- 28 Bericht Nr. 38207-WBG, Band 1 und 2.
- 29 Quelle: Berichte der 6D AidCo, Referat Finanzen, Verträge und Audit Europa, Mittelmeerraum und Nahost: TIM Windows II and III_Summary of Allowances and Bank Fees.
- 30 Bericht der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zum Palästinensischen Legislativrat über ihre Reise nach Ost-Jerusalem, Ramallah und Gaza, 29. April - 3. Mai 2007; West Bank and Gaza Public Expenditure Review: "From Crisis to greater Fiscal Independence" - World Bank Document, Februar 2007.