Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend, bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode, eine umfassend und abschließend gültige allgemeine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder zu beschließen und diese dem Bundesrat vorzulegen.