Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das von der Kommission verfolgte Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors zu stärken.
Er würdigt die zusammenfassende Darstellung der bisherigen Schritte der Kommission im Zusammenhang mit der Sicherheit touristischer Beherbergungsleistungen als Grundlage für eine öffentliche Debatte. Er spricht sich aber dagegen aus, die Verbrauchersicherheit in Touristenunterkünften als Anknüpfungspunkt zu nehmen, Zuständigkeiten im Bereich von Bauvorschriften für sich zu beanspruchen.
- 2. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Notwendigkeit eines europaweiten Diskussionsprozesses um die Sicherheit touristischer Beherbergungsleistungen aus den zugrunde liegenden Eurobarometer-Umfragen nicht herleiten lässt.
Die Erforderlichkeit einer Debatte über die Sicherheit von touristischen Beherbergungsunterkünften wird zumindest durch die von der Kommission durchgeführten Umfragen unter Touristen nicht gestützt, für die das Thema Sicherheit der Unterbringung nie Anlass zur Besorgnis ist. Das im Grünbuch genannte Beispiel einer Gefährdung der Gäste durch Kohlenmonoxidaustritt aus Heizungsanlagen ist keine spezifisch auf Beherbergungsunterkünfte zu reduzierende Gefährdung, sondern betrifft grundsätzlich alle Gebäude mit Heizungsanlagen. Spezielle Vorschriften zur Abgasabführung in Beherbergungsunterkünften sind deshalb kein Lösungsansatz für diese Problematik.
- 3. Der Bundesrat betont gleichzeitig, dass die rechtlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards touristischer Beherbergungsleistungen in Deutschland auskömmlich geregelt sind, ständig weiterentwickelt werden und sich seit Jahren bewährt haben.
- 4. Das Grünbuch benennt keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass unterschiedliche nationale Regelungen insbesondere im Hinblick auf die Beschaffenheit von Gebäuden von vorneherein ein Sicherheitsrisiko darstellen. Sollte mit der Diskussion über die Vorteile einer EU-weiten Standardisierung von Beherbergungsunterkünften eine Vereinheitlichung von Rechtsvorschriften und von Überwachungs- oder Meldepflichten angestrebt werden, ließe dies im Ergebnis einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand in den Mitgliedstaaten befürchten.
- 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine europaweite Standardisierung von speziellen baurechtlichen Regelungen (z.B. zur Barrierefreiheit, zum Brandschutz, zum Bauordnungsrecht) sowie die Schaffung einer einheitlichen Zentraldatenbank auf EU-Ebene, die Informationen zu allen relevanten Unfällen bei Tourismus- und Freizeitdienstleistungen enthält, einen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unvertretbaren bürokratischen Aufwand bedeuten.
- 6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bauordnungsrecht weiterhin unberührt bleiben.
- 7. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.