Der Deutsche Bundestag hat in seiner 104. Sitzung am 6. Juni 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/10679 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021) - Drucksachen 19/8693, 19/9766- mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 28.06.19
Erster Durchgang: Drucksache. 100/19 (PDF)
1. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 Buchstabe f werden nach dem Wort "Heizungsart" die Wörter "und Energieträger" eingefügt.
- b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. für Wohnungen:
- a) Art der Nutzung,
- b) Leerstandsgründe,
- c) Leerstandsdauer,
- d) Fläche der Wohnung,
- e) Zahl der Räume,
- f) Nettokaltmiete."
2. Dem § 11 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
"Die Gemeinden nach Satz 3 Nummer 1 bis 5 umfassen alle zugehörigen oder nach Maßgabe von Satz 3 Nummer 1 und 4 zusammengefassten Gemeinden. Für jede Gemeinde, die einer Zusammenfassung oder einem Zusammenschluss angehört, ist eine Einwohnerzahl zu ermitteln."