Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken - COM (2012) 89 final
Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene für eine grundlegende Überarbeitung des Verordnungsvorschlags einzusetzen, mit dem Ziel, eine rechtssichere und für den Vollzug gut anwendbare Regelung zu erreichen. Hierbei sollte zielgerecht die beabsichtigte Erleichterung für das Verbringen von Heimtieren bewirkt werden, wenn eine in der Person des Tierhalters veranlasste Reise Anlass für das Mitnehmen seines Tieres ist, und wirksam das Ausnutzen der Erleichterung für die Nichtheimtierfälle ausgeschlossen werden.