Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation
- 1. Der Bundesrat stellt fest:
Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass den freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab dem Sommer 2015 möglicherweise keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führt vermehrt dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen in der Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen.
Eine tragfähige Lösung dieses Problems ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe dringend notwendig. Eine weitere Schwächung der freiberuflichen Geburtshilfe und damit verbundene Versorgungslücken sind zu verhindern.
Der Bundesrat begrüßt, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit gegründet wurde, um die Themen in der Hebammenversorgung - auch diejenigen, die über Vergütungsfragen hinausreichen - zu diskutieren und Lösungsansätze zu identifizieren.
Die von dieser Arbeitsgruppe identifizierten Lösungsansätze sind seitens der Bundesregierung zügig umzusetzen.
- 2. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung:
- a) zu prüfen, inwieweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 134a SGB V bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen die Kostensteigerungen, die die Berufsausübung betreffen, beachtet hat;
- b) auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen dahin gehend einzuwirken, dass kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe erreicht und damit die Versorgung flächendeckend gesichert wird. Dabei sollte mit einer auch aus Gründen der Patientinnensicherheit sinnvollen Mindestzahl von Geburten die jährliche Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe zu erwirtschaften sein;
- c) umgehend über die Lösungsansätze der interministeriellen Arbeitsgruppe zu informieren und für eine zügige Umsetzung einer geeigneten Lösung unter Beteiligung der Länder zu sorgen;
dabei ist auch zu prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe
- - durch die Schaffung einer erweiterten Trägerhaftung oder
- - durch die Schaffung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds für über fallbezogene Haftungshöchstgrenzen hinausgehende Schäden erreicht werden kann.